Wie ist die Meldung zur Sozialversicherung zu erfüllen?
Beachten Sie: Die Meldepflicht ist vom Arbeitgeber zeitnah zu erfüllen. Die Meldung zur Sozialversicherung ist mit der ersten Entgeltabrechnung des Angestellten zu erfolgen, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsaufnahme. Was beim Sonderfall Sofortmeldung zu beachten ist, lesen Sie weiter unten.
Was ist die Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung ist der wichtigste Teil des österreichischen Systems der sozialen Sicherheit. Unter sozialer Sicherheit versteht man den Schutz vor verschiedenen Lebensrisiken bzw. Lebenssituationen wie Krankheit, Unfall, Erwerbsunfähigkeit und Alter sowie den damit verbundenen Folgen.
Welche gesetzliche Sozialversicherung gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?
In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine gesetzliche Sozialversicherung, die bestimmte Lebensrisiken absichert und der grundsätzlichen sozialen Absicherung der Bürger dient. Dazu gehören die Arbeitslosen-, die Kranken-, die Pflege-, die Renten und die gesetzliche Unfallversicherung .
Welche Angaben müssen bei der Sozialversicherung enthalten sein?
In jeder Meldung zur Sozialversicherung müssen die folgenden Angaben zum Arbeitnehmer enthalten sein: Beachten Sie: Je nach Meldeanlass sind unter Umständen noch weitere Angaben notwendig. Das Meldewesen in der Sozialversicherung läuft rein elektronisch ab. Bei der Meldung muss eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung gewährleistet sein.
Was ist die Meldepflicht gegenüber der Sozialversicherung?
Das Ziel der Meldepflicht gegenüber der Sozialversicherung ist, dass Arbeitnehmer die ihnen zustehenden Sozialleistungen erhalten. Als Arbeitgeber sind Sie daher verpflichtet, Ihre Angestellten bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern wie Krankenkassen, Renten- oder Unfallversicherungsträgern zu melden.
Was ist die Sozialversicherungspflicht?
Die Sozialversicherungspflicht ist ein Versicherungszwang kraft Gesetzes und ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Ein Antrag, eine Anmeldung oder eine Beitragszahlung ist also für das Entstehen der Sozialversicherung nicht erforderlich.