Wie ist die private Insolvenz in einer Ehe moglich?

Wie ist die private Insolvenz in einer Ehe möglich?

Wenn für einen der Ehegatten als letzter Ausweg nur noch die private Insolvenz möglich ist, stellt sich die Frage, inwiefern auch der andere Ehepartner davon betroffen ist. In der Regel werden bei der Privatinsolvenz in einer Ehe zwei Szenarien unterschieden: Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, bilden Ehepartner eine Zugewinngemeinschaft.

Ist der nicht-insolvente Ehepartner insolvent?

Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der nicht von der Insolvenz betroffene Ehepartner eine Bürgschaft abgegeben oder den Kreditvertrag mitunterzeichnet hat. In diesem Fall ist der nicht-insolvente Ehepartner ebenfalls als Schuldner zu betrachten und kann im Fall einer Privatinsolvenz haftbar gemacht werden.

Ist der Ehepartner von der Privatinsolvenz betroffen?

Von der Privatinsolvenz ist der Ehepartner auch betroffen, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht. Liegt das Einkommen des nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Ehegatten über der Pfändungsgrenze, so kann das Insolvenzgericht ihn verpflichten, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

Ist das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners Gegenstand der Insolvenzmasse?

Das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners ist nicht Gegenstand der Insolvenzmasse. Wenn sich die Ehepartner auf den vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft geeignet haben, sieht die Gesetzeslage anders aus. Bei dieser Form der Ehe werden die Vermögen der Partner grundsätzlich als gemeinschaftliches Vermögen betrachtet.

Wer haftet für Steuerschulden seines Ehepartners?

Dieser haftet für Steuerschulden seines Ehepartners. Bei einer Privatinsolvenz haftet auch der andere Ehepartner für Steuerschulden seines Gatten. Von der Privatinsolvenz ist der Ehepartner auch betroffen, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht.

Ist der Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz betroffen?

Grundsätzlich ist der Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz des anderen betroffen, es gibt aber Ausnahmen. Im Allgemeinen haftet jeder Mensch nur für seine eigenen Schulden, nicht für die Schulden seines Ehepartners, seiner Kinder oder anderer Personen.

Was gilt für die Privatinsolvenz?

Gleiches gilt für die Privatinsolvenz: Wenn eine Zugewinngemeinschaft vorliegt, darf nur das Vermögen und Einkommen der von der Insolvenz betroffenen Person gepfändet werden. Das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners ist nicht Gegenstand der Insolvenzmasse.

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