Wie ist die rechtliche Gleichstellung erreicht?
In Deutschland ist die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht. An der tatsächlichen, alltäglichen Gleichstellung arbeiten wir noch. Weltweit gibt es bei der Gleichstellung Fortschritte. Dennoch bestehen immer noch erhebliche Barrieren. Ziel der nachhaltigen Entwicklung ist es, das bis 2030 grundlegend zu verbessern.
Wann trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft?
Am 1. Juli 1958 trat das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“ in Kraft. Eine wichtige Wegmarke – doch bis heute werden Frauen benachteiligt. Wenn sie der Frau hin und wieder beim Abwasch halfen, war das in den 1950er-Jahren für viele Männer „Gleichberechtigung“ genug.
Wie ist die Gleichstellung geregelt?
Die Gleichstellung ist in § 2 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) i. V. m. § 151 Abs. 2 und 3 SGB IX geregelt. Das Ziel der Gleichstellung besteht darin, diese betroffenen Personen in der Arbeitswelt und im Alltag zu entlasten.
Welche Voraussetzungen müssen für die Gleichstellung erfüllt sein?
Für die Gleichstellung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die bzw. der Betroffene muss in Deutschland arbeiten bzw. wohnen, einen Grad der Behinderung von mindestens 30 % und von unter 50 % aufweisen und es muss eine Gefährdung ihres bzw. seines Arbeitsplatzes durch die Behinderung vorliegen.
Wie können sie die Gleichstellung beantragen?
Wie können Sie die Gleichstellung beantragen? Droht der Arbeitgeber mit der Kündigung, kann ein Gleichstellungsantrag helfen. Den Gleichstellungsantrag müssen Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Dieser erfolgt formlos und kann sowohl mündlich, schriftlich oder telefonisch übermittelt werden.
Ist die zuständige Behörde für die Gleichstellung zuständig?
Die zuständige Behörde für den Antrag auf Gleichstellung ist nicht das Versorgungsamt, sondern die Bundesagentur für Arbeit. Dort lässt sich die Beantragung ganz formlos erledigen. Natürlich ist es Ihnen überlassen, Ihren Antrag schriftlich zu stellen. Sie können das Ganze aber auch persönlich oder telefonisch auf den Weg bringen.
Was ist der Antrag auf Gleichstellung?
Erfahren Sie hier alles zum Antrag auf Gleichstellung. Das Wichtigste zum Gleichstellungsantrag kurz und knapp zusammengefasst: Mit dem Gleichstellungsantrag erhalten Menschen mit Behinderung den gleichen Status wie schwerbehinderte Personen und profitieren von speziellen Vorteilen auf dem Arbeitsmarkt.