Wie ist ein Dossier aufgebaut?
Als Dossier wird eine Sammlung verschiedener Schriftstücke zu einem bestimmten Thema bezeichnet. Diese gebündelten Dokumente werden zumeist durch eine feste Hülle zusammengehalten. Demzufolge können Wirtschaftsberichte, Berichterstattungen, Protokolle, Abrechnungen, Aufsätze und Ähnliches im Dossier enthalten sein.
Was ist das Wort Dossier?
Ein Dossier [dɔ. sje] (frz. dossier, ‚Aktenbündel‘, ‚Sammelmappe‘; ‚Akte(n)‘) ist eine Sammlung von Dokumenten zu einem bestimmten Thema. Meist werden die Schriftstücke in einer festen Hülle zusammengefasst.
Was ist ein Kurzdossier?
Ein Kurzdossier skizziert den Grundgedanken eines konkreten politischen Programms oder eine Vorgehensweise in einer aktuellen politischen Debatte. Eine politische Debatte ist als eine Art ‚Marktplatz‘ für konkurrierende politische Ideen zu verstehen.
Was ist ein Manager Dossier?
Das Management-Dossier ist der Auftakt für eine neue, mehrmals im Jahr erscheinende Reihe, in der unter der Ägide der WirtschaftsWoche-Ressortleiter Manfred Engeser (Management & Erfolg) und Lothar Kuhn (Technik & Wissen) jeweils monothematisch und kompakt die wichtigsten neuen Erkenntnisse zu einer Managementdisziplin …
Woher kommt das Wort Dossier?
Herkunft: im 19. Jahrhundert von französisch dossier → fr „Aktenmaterial, Aktenbündel“ entlehnt.
Was ist in einem Dossier?
Dos·si·er, Plural: Dos·si·ers. Bedeutungen: [1] Aktensammlung, Zusammenstellung von Datenmaterial zu einem Vorgang, zu einem Thema, zu einer Person. [2] Teil einer Zeitung (oder Beilage), der ausführliche Dokumentationen, Informationen zu einem Themengebiet enthält.
Was ist ein Personaldossier?
Während des Arbeitsverhältnisses sammelt der Arbeitgeber Daten über die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer. In der Regel wird hierfür pro Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin ein Personaldossier angelegt (oft auch Personalakte genannt).
Was gehört alles in ein Personaldossier?
Inhalt eines Personaldossiers Personalien, Adresse. Bewerbungsunterlagen, Referenzauskünfte, graphologische Gutachten, Testunterlagen. Arbeitsvertrag, Bonusvereinbarungen, Weiterbildungsvereinbarungen, Beurteilungen. Lohn- und Versicherungsdaten.
Was kommt ins Personaldossier?
Das Personaldossier qualifiziert ohne Weiteres als eine Datensammlung im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG), wes- halb dessen Bestimmungen zur Anwendung kommen.
Wer hat Einsicht ins Personaldossier?
Gemäss Art. 8 DSG haben Arbeitnehmer Anspruch auf Auskunft über den gesamten Inhalt ihres Personaldossiers. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet, die Auskunft schriftlich und kostenlos zu erteilen.