Wie ist es mit der Todesurkunde zu trennen?

Wie ist es mit der Todesurkunde zu trennen?

Ferner ist die Todesurkunde vom Erbschein zu trennen, der vorläufig die Berechtigung einzelner Erben am Nachlass bestätigt. Erbscheine werden erst nach der Eröffnung des Erbgangs ausgestellt, die wiederum mit der Ausstellung der Sterbeurkunde parallel verläuft. Mit anderen Worten: Ohne Todesurkunde kein Erbschein.

Was sind die beiden Dokumente für die Todesurkunde?

Diese beiden Dokumente markieren aus Sicht der Zivilstandsbehörden Anfangs- und Endpunkt des Lebens einer Person. Die Todesurkunde wird in der Schweiz von den kantonalen Zivilstandsämtern ausgestellt. Sie benötigen dazu eine Reihe von Angaben und Unterlagen (Todesmeldung, siehe unten).

Ist eine Verfügung von Todes wegen rechtswirksam?

Eine Verfügung von Todes wegen, die in Form eines öffentlichen Testaments oder Erbvertrages geschlossen wurde, bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Ohne dies ist der Erlass nicht rechtswirksam und damit auch für niemanden bindend. Sie können auch die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in amtliche Verwahrung beantragen.

Wie wird die Todesurkunde in der Schweiz ausgestellt?

Die Todesurkunde wird in der Schweiz von den kantonalen Zivilstandsämtern ausgestellt. Sie benötigen dazu eine Reihe von Angaben und Unterlagen (Todesmeldung, siehe unten). Wovon ist die Todesurkunde zu unterscheiden? Die Todesurkunde muss von mehreren anderen Dokumenten im Zusammenhang mit einem Todesfall unterschieden werden:

Wie kann ich eine Todesurkunde bestellen?

Für die Todesurkunde muss zuerst eine medizinische Fachperson eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Anschliessend können Sie vom kantonalen Zivilstandesamt die Todesurkunde der verstorbenen Person bestellen. Sie können dieses auch zu einem späteren Zeitpunkt gegen ein Entgelt nochmals bestellen.

Was begründet die Todesurkunde?

Nämlich begründet die Todesurkunde rechtliche Ansprüche auf Versicherungsleistungen, Hinterlassenenrenten oder Abfindungen aus obligatorischer Vorsorge sowie die Auszahlung von (gebundenen) privaten Vorsorgeguthaben. Diese unterstehen dem Sozialversicherungsrecht und werden vom Erbgang gesondert abgewickelt.

Wie muss die Todesurkunde unterschieden werden?

Die Todesurkunde muss von mehreren anderen Dokumenten im Zusammenhang mit einem Todesfall unterschieden werden: Zum einen ist sie von der ärztlichen Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) abzugrenzen.

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