Wie ist man bei einer Probefahrt versichert?

Wie ist man bei einer Probefahrt versichert?

Bieten sie Autos für eine Probefahrt an, können Käufer davon ausgehen, dass der Wagen versichert ist. Solange der Händler nicht ausdrücklich auf das Gegenteil hinweist, kann der Probefahrer davon ausgehen, dass der Wagen vollkaskoversichert ist“, erklärt Kfz-Experte Walter.

Wer zahlt den Schäden bei einer Probefahrt?

Probefahrt beim Autohändler Wer mit einem Fahrzeug eines Autohändlers eine Probefahrt unternimmt, kann in der Regel davon ausgehen, dass ein Vollkaskoschutz für den Neu- oder Gebrauchtwagen besteht. Der Kunde muss dann nicht selbst für einen Schaden haften. Das tut der Verkäufer bzw. dessen Versicherung.

Was als Pfand bei Probefahrt?

In der Praxis habe es sich bewährt, dass der Probefahrer seinen Personalausweis als Pfand hinterlegt. „Noch besser ist es aber, wenn der Verkäufer den Kaufinteressenten bei der Probefahrt begleitet.“

Was gilt als Probefahrt?

Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung eines Schadens oder nach Beseitigung des Schadens zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen. Privatpersonen führen Probefahrten vor allem vor einem Fahrzeugkauf durch.

Wie bist du bei der Probefahrt versichert?

In der Regel bist Du als Fahrer bei der Probefahrt über die Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung des Halters versichert. Das setzt voraus, dass das Auto angemeldet ist. Die Versicherung des Verkäufers übernimmt bei einem angemeldeten Auto in der Regel die Kosten, sofern nicht eine Testfahrt in der Police ausgeschlossen wurde.

Wie kann man eine probefahrtvereinbarung anfertigen?

Probefahrtvereinbarung anfertigen: Es ist sinnvoll, die Übernahme des Fahrzeugs für die Probefahrt zwischen Verkäufer und Probefahrer schriftlich festzuhalten. Darin sollten die Versicherungsbestätigung und die Höhe der Selbstbeteiligung stehen. Auch mögliche Mängel sollten darin vorab schriftlich dokumentiert werden.

Was ist eine schriftliche probefahrtvereinbarung?

Fordere immer eine schriftliche Vereinbarung zur Probefahrt vom Händler oder Verkäufer, aus der die Versicherung des Fahrzeugs inklusive der Höhe der Selbstbeteiligung hervorgeht. Dokumentiere Schäden: Du solltest das Fahrzeug schon vor der Fahrt auf Mängel und Schäden untersuchen. Halte diese schriftlich in der Probefahrtvereinbarung fest.

Was sollte ich beachten vor der Probefahrt?

Vor der Probefahrt sollten Probefahrer (Interessent) und Verkäufer gemeinsam das Auto sorgfältig auf Beschädigungen kontrollieren und die Schäden schriftlich festhalten. So vermeidest Du einen eventuellen Streit, ob der Schaden bei der Probefahrt entstanden ist.

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