Wie kam es zur Meinungsfreiheit?
Erst mit der Weimarer Reichsverfassung (WRV) wurde die Meinungsfreiheit in Deutschland zum Grundrecht aller Bürger*innen. Allerdings erlaubte die Verfassung der Weimarer Republik die Einschränkung oder sogar Aufhebung einzelner Grundrechte durch einfache Gesetze oder durch Notverordnungen des Reichspräsidenten.
Was ist die Meinungsfreiheit?
Die Meinungsfreiheit – eigentlich „Meinungsäußerungsfreiheit“ oder auch „Redefreiheit“ – ist das subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung der Meinung. Diese kann sowohl in Schrift, als auch in Wort, Bild oder anderen Übertragungsmitteln erfolgen. Die Gewährleistung der Meinungsfreiheit erfolgt gemäß Art. 5 Abs. 1 GG:
Ist Meinungsfreiheit ein Menschenrecht?
Ja, ne, das mit der Meinungsfreiheit ist halt ein bisschen komplizierter, als Hater uns glauben machen wollen … Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht nach Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, nach Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und nach Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes.
Was ist die Meinungsfreiheit International?
Meinungsfreiheit international. Auch international findet die Meinungsfreiheit ihre gesetzlichen Grundlagen. So regelt Art. 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte diese auf er Ebene der Vereinen Nationen: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und…
Was schafft die Europäische Union für die Meinungsfreiheit?
Für die Mitgliedstaaten des Europarats schafft Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Mindeststandard für die Meinungsfreiheit. Innerhalb der Europäischen Union ist die Meinungs- und Informationsfreiheit in Artikel 11 der mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft getretenen Charta der Grundrechte niedergelegt.