Wie kann Besitz erworben bzw verloren werden?
Erwerb und Verlust von Besitz Durch die Gewinnung der tatsächlichen Herrschaftsgewalt wird Besitz erworben, soweit auch ein natürlicher Besitzwille besteht (vgl. § 854 Absatz 1 BGB). Der Besitz kann entweder durch willentliche Aufgabe oder durch unfreiwilligen Verlust verloren werden (vgl. § 856 Absatz 1 BGB).
Wie werden der unmittelbare und der mittelbare Besitz erworben?
Mittelbarer Besitz liegt vor, wenn ein Besitzer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache durch einen unmittelbaren Besitzmittler ausüben lässt (vgl. § 868 BGB). Der Mieter ist dann unmittelbarer (Fremd-)Besitzer. Der Vermieter ist somit mittelbarer Besitzer.
Wann ist jemand mittelbarer Besitzer?
Mittelbarer Besitz. Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz).
Wie wird man Besitzer einer Sache?
Einigung: Der Käufer der Sache ist bereits Besitzer und wird durch die Einigung zum Eigentümer. Beispiel: Nach Abschluss eines Kaufvertrages wird der Käufer nun Eigentümer des vorher gemieteten Computers, der sich in seinem Besitz befindet. Eine Übergabe ist also nicht mehr erforderlich.
Was ist ein Besitzdiener Beispiel?
nach § 855 BGB Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen ausübt, dessen Weisungen sie zu folgen hat (z.B. der Fabrikarbeiter hinsichtlich der Werkzeuge und Maschinen, der Chauffeur hinsichtlich des Kraftwagens). Nur der andere (z.B. der Inhaber der Fabrik) hat Besitz an der Sache.
Was sind die Begriffe Besitz und Eigentum?
In der Praxis werden die Begriffe Besitz und Eigentum (i.S.d. §§ 903 ff. BGB) oftmals gleichgestellt oder verwechselt. Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Was ist ein unmittelbarer Besitz nach § 860 BGB?
Nach § 854 Absatz 1 BGB ist der Besitz die von einem natürlichen Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft einer Person (unmittelbarer Besitzer). Ein solcher unmittelbarer Besitz liegt aber auch dann vor, wenn ein Besitzdiener i.S.v. § 855 BGB die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (Ausnahme: § 860 BGB).
Wie ist der Besitz geregelt nach § 854 BGB?
BGB geregelt. Nach § 854 Absatz 1 BGB ist der Besitz die von einem natürlichen Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft einer Person (unmittelbarer Besitzer). Ein solcher unmittelbarer Besitz liegt aber auch dann vor, wenn ein Besitzdiener i.S.v. § 855 BGB die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (Ausnahme: § 860 BGB).
Was ist ein Besitzer und ein Eigentümer?
Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.