Wie kann das Gericht die Beweiserhebung anordnen?

Wie kann das Gericht die Beweiserhebung anordnen?

Mittlerweile kann das Gericht die Beweiserhebung für fast alle Beweismittel von Amts wegen anordnen ( §§ 141, 142, 144 ZPO ). Der Beweisantrag einer Partei ist nur noch beim Zeugenbeweis erforderlich ( § 373 ZPO ). Damit ist der Verhandlungsgrundsatz im Beweisrecht in weiten Teilen durchbrochen.

Wie kann das Gericht die Beweisanträge anordnen?

Regelmäßig werden die Beweisanträge in den Schriftsätzen gestellt. Mittlerweile kann das Gericht die Beweiserhebung für fast alle Beweismittel von Amts wegen anordnen ( §§ 141, 142, 144 ZPO ).

Wie kann eine Ablehnung eines Beweisantrages erfolgen?

Die Form der Ablehnung eines Beweisantrages richtet sich nach § 244 Abs. 6 StPO. Demnach darf ein Beweisantrag nur durch einen Gerichtsbeschluss (also nicht durch Entscheidung des Vorsitzenden allein), der vor Schluss der Beweisaufnahme bekanntgegeben werden muss, erfolgen.

Ist ein Beweisantrag in der Hauptverhandlung zulässig?

Ein Beweisantrag ist in der Hauptverhandlung mündlich zu stellen und zu begründen. Er muss in das Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen werden. Die Anordnung schriftlicher Antragstellung ist nur unter engen Voraussetzungen zur Verhinderung von massenhaften missbräuchlichen Beweisanträgen zulässig ( § 257a StPO). Sie gilt nur für die Zukunft.

Kann das Gericht in der Zeugenvernehmung keinen Mehrwert erkennen?

Wenn das Gericht in der Zeugenvernehmung sachlich keinen Mehrwert erkennen kann oder die damit zu belegenden Umstände sich bereits anderweitig als bewiesen darstellen, kann es natürlich von einer Vernehmung der besagten Zeugen absehen. Wie könnte man dagegen Vorgehen?? Klicken Sie in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.

Was regelt das Rechtssystem für einen Zivilprozess?

Das Rechtssystem regelt, welche Partei ihre Behauptung beweisen muss und was geschieht, wenn sie das nicht kann. Der Ausgang eines Zivilprozesses kann nur dann einigermaßen zutreffend prognostiziert werden, wenn alle Beweismittel vorliegen und richtig beurteilt werden.

Ist der Antrag fertig ausgefüllt?

Sobald der Antrag fertig ausgefüllt und (ganz wichtig!) an allen gekennzeichneten Stellen unterschrieben ist, sollten Sie ihn per Post an Ihre Rentenversicherung schicken. Alternativ haben Sie die Option, zur örtlichen Filiale Ihres Anbieters zu gehen und dort den Antrag abzugeben.

Kann ein Antrag jederzeit zur Verfügung gestellt werden?

Ein Antrag kann jederzeit zurükgenommen werden; allerdings nur, solange noch keine Entscheidung getroffen wurde. Wenn man z.B. beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt und darüber noch nicht entschieden wurde, kann der Antragsteller den Antrag zurücknehmen.

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