Wie kann das Gericht die Vernehmung einer Partei anordnen?
Von Amts wegen und ohne Rücksicht auf die Beweislast kann das Gericht die Vernehmung einer Partei oder beider Parteien anordnen (§ 448 ZPO).
Was kann die beweispflichtige Partei beantragen?
Jede Partei kann beantragen, dass die beweispflichtige Partei (das kann sie selbst oder die andere sein) vernommen wird (§ 447 ZPO). Die Vernehmung ist aber nur im beiderseitigen Einverständnis zulässig und steht selbst dann im Ermessen des Gerichts.
Wie scheidet eine Parteivernehmung aus?
Eine Parteivernehmung scheidet auch aus, wenn die beantragte Vernehmung eine Tatsache betrifft, deren Gegenteil das Gericht für erwiesen erachtet.
Wie kann der vertragsparteiwechsel geregelt werden?
Der Vertragsparteiwechsel kann rechtsgeschäftlich (Singularsukzession) oder auch kraft Universalsukzession erfolgen. In der allgemeinen Form ist die Vertragsübernahme nicht im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelt. Die Einzelheiten sind:
Wann kann eine Partei verboten werden?
Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will.
Was ist eine gewillkürte Parteierweiterung?
Kompliziert ist die gewillkürte Parteierweiterung, in der ein weiterer Kläger oder Beklagter (Streitgenosse) in den Prozess eintritt. Ein bedingter Parteibeitritt (z.B. „Eintritt unter der Bedingung, dass die Klagepartei nicht zur Rechtsverfolgung befugt sei“), auch zu einem selbstständigen Beweisverfahren, ist jedenfalls nicht erlaubt.
Was sind die politischen Äußerungen von Nichtmitgliedern?
Bei politischen Äußerungen von Nichtmitgliedern ist grundsätzlich eine Beeinflussung oder Billigung ihres Verhaltens durch die Partei notwendige Bedingung für die Zurechenbarkeit. Die Partei muss auch darauf „ausgehen“, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Welche Konsequenzen gibt es beim Ausbleiben der Partei?
Auch bei den Konsequenzen ist zu unterscheiden zwischen dem Ausbleiben der Partei die keine anwaltliche Vertretung hat und dem Ausbleiben der Partei, deren persönliches Erscheinen nach § 141 ZPO vom Gericht angeordnet wurde. Bei einer Ladung vor dem Landgericht oder LAG sieht das anders aus. Hier herrscht Anwaltszwang.
Was sind die Kosten einer einstweiligen Anordnung im gewaltverfahren?
Kosten der einstweiligen Anordnung im Gewaltschutzverfahren: Die Kosten eines Gewaltschutzverfahrens muss grundsätzlich die Partei zahlen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder wegen Mittellosigkeit Verfahrenskostenhilfe beanspruchen können, dann wird das Kostenrisiko insoweit aufgefangen .
Was sind die Ziele einer Partei?
Dass eine Partei die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, muss sich aus ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger ergeben. Die Ziele einer Partei sind der Inbegriff dessen, was eine Partei politisch anstrebt.
Was ist die Verfassungsfeindlichkeit einer nicht verbotenen Partei?
Die Verfassungsfeindlichkeit einer nicht verbotenen Partei kann allerdings nach Art. 21 Abs. 3 GG zur Folge haben, dass sie von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird. Das Verbot verfassungswidriger Parteien gem. Art. 21 Abs. 2 GG kann nur durch das BVerfG festgestellt und ausgesprochen werden.
Wie kann ich ein Gerichtsverfahren einleiten?
Um ein Gerichtsverfahren einzuleiten, muss der Kläger eine Klageschrift verfassen und bei Gericht einreichen. Das Gericht stellt daraufhin die Klageschrift dem Gegner zu und fordert ihn innerhalb einer bestimmten Frist zur Stellungnahme auf.
Wie kann eine Partei einen Prozess führen?
Parteien. Damit eine Partei einen Prozess selbst führen kann, muss sie parteifähig, prozessfähig und postulationsfähig sein.
Wie lange dauert ein Verfahrensbeistand für 2 Kinder?
Es gibt Mandanten, die beispielsweise erzählt haben, ein Verfahrensbeistand sich für 2 Kinder (älter als 10 Jahre) maximal 20 Minuten Zeit genommen hat. Das Gespräch fand auch nur in dem Büro eines Rechtsanwaltes statt.