Wie kann der Arbeitgeber Kündigung wegen Krankheit kündigen?
In diesem Fall kann der Arbeitgeber Ihnen gemäß KSchG ausschließlich aus diesen Gründen wirksam kündigen: Die Kündigung wegen Krankheit zählt zu den Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. Daher ist es durchaus möglich, aufgrund einer Erkrankung entlassen zu werden. Doch wie könnte eine Kündigung wegen Krankheit aussehen?
Kann eine krankheitsbedingte Kündigung mit sich bringen?
Eine langandauernde Krankheit, deren Heilung ungewiss ist, kann eventuell eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen. Eine Leistungsminderung auch, wenn der Arbeitnehmer arbeiten geht, allerding die Leistung die von ihm erwartet wird, auf Grund der Krankheit nicht entspricht, kann eine krankheitsbedingte Kündigung mit sich bringen.
Ist die Kündigung während einer Krankheit unwirksam?
Bei der Kündigung während einer Krankheit geht es um den Zeitpunkt der Kündigung, also um die Frage, ob einem Arbeitnehmer gekündigt werden kann, wenn er krank ist. Dass eine Kündigung während der Krankheit unwirksam ist, ist ein hartnäckiger Irrtum.
Ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit gestattet?
Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist normalerweise nicht gestattet. Eine fristlose Kündigung ist jedoch beispielsweise aus verhaltensbedingten Gründen möglich. Gibt der betroffene Mitarbeiter häufiger vor, krank zu sein, ohne tatsächlich an einer Erkrankung zu leiden und der Arbeitgeber erhält Kenntnis davon, kann er ihm fristlos kündigen.
Was ist der Zweck der krankheitsbedingten Kündigung?
Zweck der krankheitsbedingten Kündigung ist es, den Arbeitgeber vor unzumutbaren Belastungen zu bewahren, die dadurch entstehen können, dass er dem Arbeitnehmer zwar den Lohn zahlen muss (wegen des Entgeltfortzahlungsgesetzes), er aber wegen der Erkrankung des Arbeitnehmers keine Arbeitsleistung als Gegenleistung bekommt.
Ist eine Kündigung wegen krankheitsbedingter Kurzerkrankungen sinnvoll?
Der Arbeitgeber stützt seine Kündigung in diesem Fall auf krankheitsbedingte Fehlzeiten von kürzerer Dauer, die sich allerdings häufig wiederholen. Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist die Frage, ob eine „negative Gesundheitsprognose“ vorliegt, oft nicht einfach zu beantworten.