Wie kann der Kläger die außergerichtlichen Kosten übernehmen?
Ebenfalls hat der Beklagte außergerichtliche Kosten zu übernehmen, die dem Kläger durch die lange Verzögerung eines Erlasses entstanden sind. Wird die Klage allerdings abgewiesen, hat der Kläger die Kosten zu übernehmen. Gleiches gilt, wenn der Kläger vor Urteilsspruch die Klage zurückzieht.
Wie muss der Kläger das fremde Recht geltend machen?
Zunächst muss der Kläger vom Rechtsinhaber ermächtigt worden sein, das Recht vor Gericht geltend zu machen. Weiterhin muss der Kläger sein eigenes, schutzwürdiges Interesse daran haben, das fremde Recht auch gerichtlich rechtskräftig zu machen. Schlussendlich darf die Geltendmachung des Anspruchs nicht rechtsmissbräuchlich sein.
Was ist die Prozessführungsbefugnis für den Kläger?
Wesentlich für den Kläger ist weiterhin die Prozessführungsbefugnis. Diese sagt aus, im eigenen Namen über das streitige Recht zu prozessieren. Für den Kläger besteht sie dann, wenn er behauptet, das streitige Recht stünde ihm selber zu.
Welche Kosten hat der Beklagte bei der Klage zu tragen?
Der Beklagte hat folglich die Kosten des Rechtsstreits, also die Gerichtskosten und Anwaltskosten des Klägers sowie die eigenen Kosten des Rechtsanwaltes zu tragen. ● Quote bei teilweisen Obsiegen und Unterliegen mit der Klage: Oft ist es jedoch so, dass das Gericht der Klage nur zum Teil stattgibt und im Übrigen die Klage abweist.
Wie kann ich eine Klage einreichen und erheben?
Klage einreichen / erheben – Ablauf. Klage (© VRD – stock.adobe.com) Die Klageschrift kann entweder schriftlich oder per Fax, Telegramm oder Fernschreiben beim Gericht eingereicht werden. Alternativ besteht nunmehr die Möglichkeit, die Klageschrift auch als elektronisches Dokument im Sinne von § 130a ZPO bei Gericht einzureichen.
Wie wichtig ist die Einreichung einer Klage bei Gericht?
Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig zusammen eingereicht werden. Diese entscheiden maßgeblich darüber, ob die Klage bei Gericht zugelassen wird. Vor der Einreichung der Klage ist es deshalb empfehlenswert, alle Dokumente/Nachweise auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Wie lange dauert die Zustellung der Klage beim Beklagten?
Bei einem nicht ausgelasteten Gericht kann die Zustellung der Klage beim Beklagten bereits zwischen drei und vier Wochen dauern, also vom Zeitpunkt der Einzahlung des Vorschusses bis zur Rückkunft der Zustellungsurkunde.