Wie kann der Richter eine Scheidung beschließen?
So könnte er beispielsweise Ihre Scheidung beschließen und den Antrag Ihres Ehepartners, Ihnen 1.000 EURO Ehegattenunterhalt zu zahlen, mangels Nachweis einer Unterhaltsbedürftigkeit zurückweisen. Der Richter kann auch allein Ihre Scheidung beschließen und den Antrag zur Regelung einer Scheidungsfolge abtrennen und gesondert verhandeln.
Wie sollten sie die Scheidung einreichen?
Betrachten wir die Frage rechtlich, sollten Sie die Scheidung zuerst einreichen, wenn Sie die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts am oder in der Nähe Ihres Wohnortes begründen wollen. Soweit Sie alle oder einen Teil Ihrer Kinder betreuen, ist ohnehin das Familiengericht an Ihrem Wohnort zuständig.
Was ist eine Scheidung?
Die Scheidung wird oft als eine Art Zäsur empfunden, die es emotional möglich macht, eine Ehe hinter sich zu lassen. Grund kann sein, dass Sie Ihre eheliche Lebensgemeinschaft endgültig auflösen oder einen neuen Lebenspartner heiraten möchten.
Wann steht die Trennungszeit vor der Scheidung?
Vor der Scheidung steht in Deutschland die Trennung und eine gesetzlich geregelte Trennungszeit. Diese Trennungszeit beträgt üblicherweise ein Jahr und erst nach Ablauf dieser Frist kann die Ehe geschieden werden.
Was bedeutet der Vergleich mit der gerichtlichen Auseinandersetzung?
Vergleich bedeutet, dass Sie Ihre Streitigkeiten im Hinblick auf die gerichtliche Auseinandersetzung beilegen und einvernehmlich regeln, über was Sie gerade noch gestritten haben.
Wie kann eine Scheidung verlaufen?
Scheidungen können streitig oder einvernehmlich verlaufen. Ob Sie die Scheidung modern online beantragen oder Ihren Rechtsanwalt traditionell in seiner Kanzlei aufsuchen, spielt dabei keine Rolle. Streitig oder einvernehmlich bezeichnet nur die Art und Weise, wie Sie Ihre Ehe abwickeln.
Wie erhalten sie einen Beratungsschein beim Amtsgericht?
Um beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein auf Antrag zu erhalten, müssen Sie die folgenden Unterlagen in der dortigen Rechtsantragsstelle einreichen: ausgefülltes Beratungshilfeformular (PDF) aktueller Kontoauszug Mietvertrag Nachweis über monatliche Versicherungs- und Kreditraten ggf. letzte Lohnabrechnung (nicht älter als drei Monate)