Wie kann der Widerspruch bei der Behorde eingelegt werden?

Wie kann der Widerspruch bei der Behörde eingelegt werden?

Meistens muss der Widerspruch bei der Stelle eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Es kann aber auch sein, dass der Widerspruch an eine andere Stelle geschickt werden muss. Oder dass die Behörde eine andere Anschrift für Schreiben wie Widersprüche verwendet. Der zuständige Ansprechpartner samt Adresse steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Wie können sie gegen einen behördlichen Bescheid Widerspruch einlegen?

In folgenden Fällen können Sie gegen einen behördlichen oder anderen Bescheid bei der zuständigen Behörde Widerspruch einlegen: Wenn Sie vermuten, dass es bei der Berechnung Ihrer Rente zu Fehlern gekommen ist, können Sie Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Bescheid dann noch einmal.

Welche Gründe gibt es für Widerspruchsgründe?

Widerspruchsgründe – Diese Begründungen werden Dir helfen. Bist Du mit einem behördlichen Bescheid nicht einverstanden, kannst Du Widerspruch einlegen. Durch Deinen Widerspruch gibst Du der Behörde zu verstehen, dass Du ihre Entscheidung so nicht akzeptierst. Welche Gründe es für Deinen Widerspruch gibt, musst Du nicht angeben.

Hat die Widerspruchsstelle ein Widerspruchsverfahren beendet?

Bestätigt die Widerspruchsstelle die Entscheidung der Behörde, weist sie den Widerspruch durch den Widerspruchsbescheid zurück. Das Widerspruchsverfahren ist damit beendet. Möchte der Betroffene den Widerspruchsbescheid nicht akzeptieren, kann er nun Klage erheben. Das Widerspruchsverfahren wird auch Vorverfahren genannt.

Ist der Widerspruch gegen einen Bescheid zulässig?

Legt der Betroffene Widerspruch gegen einen Bescheid ein, setzt er damit das sogenannte Widerspruchsverfahren in Gang. Die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, prüft dabei zunächst, ob der Widerspruch zulässig ist.

Wie kann eine einstweilige Verfügung geschaffen werden?

Dagegen kann mittels des vorläufigen Rechtsschutzes Abhilfe geschaffen werden. Die einstweilige Verfügung ist eine von drei Arten des vorläufigen Rechtsschutzes. Daneben gibt es auch den Arrest sowie die einstweilige Anordnung. JuraForum.de-Tipp: Eine einstweilige Verfügung ist somit als vorläufige Entscheidung des Gerichts zu verstehen.

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