Wie kann die Aufhebung einer Ehe beantragt werden?
Gemäß § 1316 BGB kann die Aufhebung einer Ehe von jedem der Ehegatten, auch dem der früheren Ehe, sowie der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden. Das Familienbuch wurde zum 01.01.1958 als Personenstandsbuch eingeführt und ersetzte das seit 1938 bestehende „Familienbuch alter Art“.
Was ist für die Wirksamkeit der Eheschließung?
Aus deutscher Sicht ist für die Wirksamkeit der Eheschließung – zumindest wenn einer der Verlobten Deutscher ist – die Ortsform maßgeblich. Über im Ausland vorzulegende Unterlagen kann keine Aussage getroffen werden, da dies von Staat zu Staat verschieden ist. Oft wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.
Wie bestimmt sich die Namensführung in der Ehe?
Ihre Namensführung in der Ehe bestimmt sich dann nach den Vorschriften des Heimatrechts des ausländischen Ehegatten, sodass ein Doppelname ohne Bindestrich (oder jede andere Kombination) möglich ist, wenn das ausländische Recht diesen erlaubt.
Wie kann ich den Namen eines Ehegatten anfügen?
Zusätzlich kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen vorherigen Namen dem Ehenamen mit einem Bindestrich voranstellen oder anfügen. Wenn einer der Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzt, können Sie auch eine Rechtswahl in das Heimatrecht des ausländischen Ehegatten treffen.
Wann kann man eine Anmeldung zur Eheschließung vornehmen?
Heute spricht man von der „Anmeldung zur Eheschließung“. Diese kann man frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin vornehmen. Zuständig ist dafür das Standesamt, in dem einer der Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Was akzeptiert das deutsche Recht für ausländische Ehegatten?
Für den ausländischen Ehegatten akzeptiert das deutsche Recht die Änderung der Namensführung in Folge der Eheschließung nach seinem Heimatrecht. Eine Namenserklärung deutschen Behörden gegenüber ist nicht notwendig, es sei denn eine – vom Heimatrecht abweichende – Namensführung nach deutschem Recht wird gewünscht.
Wie kann ein Ehegatte seinen Ehenamen anfügen?
Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Besteht der Ehename aus mehreren Namen, ist eine Hinzufügung nicht möglich.