Wie kann die Eheschließung im Inland gewählt werden?
Bei der Eheschließung im Inland hat das Paar die Wahl eines Ehenamens: es kann sowohl das Namensrecht des ausländischen Ehepartners gewählt werden, als auch das gestaltungsfähige, deutsche Namensrecht, nach dem entweder der Geburtsname des Ehemannes oder derjenige der Ehefrau zum gemeinsamen Ehenamen erklärt werden kann.
Ist die Grüne Karte Pflicht im Ausland?
Die Grüne Karte dient im Ausland als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz. In den meisten EU-Ländern muss man sie allerdings nicht mehr mitführen. In einigen osteuropäischen Ländern und auch in der Türkei ist sie Pflicht! W er mit seinem Auto ins Ausland fährt, der benötigt in einigen Ländern die sogenannte Grüne Versicherungskarte.
Wie lange braucht man eine grüne Karte für eine Auslandsfahrt?
Am besten packt man die Karte gleich ins Auto, so hat man sie auch bei spontanen Auslandsfahrten immer dabei. Wer noch eine gültige grüne Karte hat, der kann diese aber weiter nutzen. Achtung: In der Regel gilt die Grüne Karte immer nur für drei Jahre. Eine neue bekommt man ebenfalls gratis von der Kfz-Versicherung.
Wie geht es mit dem Ehegattennachzug nach Deutschland?
Wenn die Ehe bereits im Ausland (oder während eines Besuchsaufenthalts in Deutschland oder Dänemark geschlossen worden ist) und der Ausländer möchte dann langfristig nach Deutschland kommen, handelt es sich um den sogenannten Ehegattennachzug. Dieser ist grundsätzlich ein bisschen schneller und leichter als der Weg über das Heiratsvisum.
Kann ich meinen ständigen Wohnsitz in der EU einnehmen?
Ich habe meinen ständigen Wohnsitz im Vereinigten Königreich/in der EU oder werde ihn während der Übergangszeit dort einnehmen. Im Prinzip werden Sie und Ihre Familienmitglieder weiterhin dauerhaft in Ihrem Gastland leben können. Dies gilt auch für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern.
Was gilt für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern?
Dies gilt auch für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern. Im Vereinigten Königreich müssen Sie jedoch einen Antrag beim sogenannten EU Settlement Scheme stellen, dem Verfahren für EU-Bürger zur Beantragung eines Rechts auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich, um einen neuen Aufenthaltsstatus zu erhalten.
Welche Voraussetzungen sind bei der Eheschließung zulässig?
Die Eheschließung muss grundsätzlich nach dem Recht beider Partner zulässig sein. Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören die Volljährigkeit oder eine Befreiung von der Voraussetzung der Ehemündigkeit bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren.