Wie kann die Rechtshilfe abgedeckt werden?
Dabei werden unterschiedliche Bereiche durch die Rechtshilfe abgedeckt für die dann entsprechende Kontaktdaten verfügbar sind. Grundsätzlich kann Rechtshilfe über E-Mail, Telefon oder persönliche Beratung gewählt werden. Die Preise für die entsprechenden Leistungen werden von der Verbraucherzentrale auf der Homepage transparent aufgeführt.
Welche Möglichkeiten gibt es für Rechtshilfe?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, kostengünstig oder auch kostenfrei Rechtshilfe zu erhalten. Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an, welche der vorgestellten Möglichkeiten am passendsten ist. Grundsätzlich sind Online-Rechtshilfeplattformen für schnell lösbare Anliegen oder kurze Fragen gut geeignet.
Welche Rechtshilfe gibt es für internationale Strafgerichtshöfe?
Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Wer hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege?
Die Verfassung gibt aber jeder Person einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr dazu die Mittel fehlen: Dazu zählen die unentgeltliche Prozessführung. BLICK erklärt, wer Anspruch hat.
Wer bekommt die Beihilfeberechtigung?
Beihilfe bekommt, wer Dienstbezüge erhält. Das Beihilferecht gilt daher für Bundesbeamte, Landesbeamte, Referendare und Beamtenanwärter. Lesen Sie, was Sie über die Beihilfeberechtigung der unterschiedlichen Beamtengruppen wissen sollten.
Was ist Beihilfe in der Krankenversicherung?
Das gilt insbesondere in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Die Beihilfe stellt insofern die staatliche Variante der Krankenversicherung dar. Aber nicht jeder, der für einen Dienstherrn arbeitet, ist gleich Beamter.
Wie wird eine Rechtshilfe gewährt?
Sie wird in der Regel auf Ersuchen des Gerichts oder der Behörde gewährt, die mit der Rechtsangelegenheit befasst oder nach dem Recht des ersuchenden Staates für die Stellung des Ersuchens zuständig sind. Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland: Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder eines ausländischen Verfahrens im Inland.
Wie kann Rechtshilfe beantragt werden?
Grundsätzlich kann Rechtshilfe in Form von PKH/ VKH beim zuständigen Gericht mit diesem Formular beantragt werden, dort wird auch eine erste Erfolgseinschätzung durchgeführt. Den Antrag kannst du auch deinem Anwalt überlassen, achte aber darauf das Thema Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe direkt anzusprechen.
Ist die Zueignung rechtswidrig?
Die Zueignung muss rechtswidrig sein. Rechtswidrig ist sie, wenn sie nicht im Einklang mit der Rechtsordnung steht. Dies bestimmt sich nach zivilrechtlichen Vorschriften. Wenn die Überweisung des verwalteten Geldes auf das Konto des Freundes zivilrechtlich rechtswidrig war, kann hier eine Unterschlagung vorliegen.
Ist die Rechtsberatung und die Vertretung durch den Anwalt kostenlos?
Die Rechtsberatung und gegebenenfalls Vertretung durch den Anwalt ist bei Gewährung der Rechtsbeihilfe nach dem BerHG für den Rechtsuchenden kostenlos. Durch den Beratungsschein rechnet der Anwalt die Gebühren für sein Tätigwerden direkt mit dem Gericht ab. Der Anwalt kann lediglich eine Gebühr in Höhe von 15 Euro verlangen, muss dies aber nicht.
Ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden?
Dabei ist es vor allem auf Rechtsgebieten, die ein fundiertes Fachwissen erfordern, sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden, der über umfangreiche Fachkenntnisse verfügt.
Wie kann ich Rechtshilfe von einem Anwalt beantragen?
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen.
Ist eine Ablehnung der Rechtshilfe möglich?
Hierbei ist zu beachten, dass alle Gerichte im Bereich ihrer Gerichtsbarkeit zur Rechtshilfe verpflichtet sind. Eine Ablehnung der Rechtshilfe ist nur dann möglich, wenn die verlangte Amtshandlung nach dem Recht des ersuchten Gerichtes unzulässig wäre ( § 158 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)).