Wie kann ein Arbeitnehmer die Überstunden vergütet werden?
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer aber nach dem Bundesarbeitsgerichts davon ausgehen, dass die von ihm geleisteten Überstunden vergütet werden – entweder in finanzieller Form oder in Form eines Freizeitausgleichs [BArbG, 22.02.2012, 5 AZR 765/10].
Was ist die Überstundenregelung im öffentlichen Dienst?
Überstundenregelung im öffentlichen Dienst. Bei Bedarf sind also auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst verpflichtet, Überstunden bzw. Nacht- und Feiertagsarbeit zu leisten. Bei der Verteilung der Überstunden auf die Mitarbeiter und der zeitlichen Lage der Überstunden hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht.
Warum müssen Überstunden vorher angekündigt werden?
Es herrscht zunächst Konsens darüber, dass Überstunden vorher angekündigt werden müssen. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt / Oder (Az.: 7 Ca 3154/04) müsse der Arbeitgeber die Mehrarbeit mindestens vier Tage im Voraus ankündigen, um seinen Angestellten Raum für die Gestaltung ihres Privatlebens zu lassen.
Was ist die Ankündigung von Überstunden?
Ankündigung von Überstunden Es herrscht zunächst Konsens darüber, dass Überstunden vorher angekündigt werden müssen. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt / Oder (Az.: 7 Ca 3154/04) müsse der Arbeitgeber die Mehrarbeit mindestens vier Tage im Voraus ankündigen, um seinen Angestellten Raum für die Gestaltung ihres Privatlebens zu lassen.
Wie kann der Arbeitnehmer die Überstunden abbauen?
Der Arbeitnehmer kann gemäß Arbeitsrecht die Überstunden also nicht abbauen zu einem Zeitpunkt, der allein ihm passt. Anders sieht es aus, wenn hierzu Absprachen oder anderweitige Regelungen bestehen.
Wie kann man Überstunden und Mehrarbeit begleichen?
Überstunden und Mehrarbeit sind grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen. Der Arbeitgeber kann sich jedoch alternativ für eine Abgeltung der zusätzlich geleisteten Arbeit entscheiden.
Was beträgt die Frist für einen Überstundenausgleich?
Prinzipiell beträgt die Frist für einen Überstundenausgleich also ein halbes Jahr. Ob Ihnen Überstunden finanziell oder durch Freizeit abgegolten werden oder ob Sie frei wählen können, hängt von den jeweiligen Betriebsvereinbarungen, Arbeits-, Tarifverträgen oder Einzelvereinbarungen ab.