Wie kann ein Ausscheiden eines Mieters herbeigeführt werden?
Da ein Ausscheiden nur eines Mieters mit Hilfe einer Kündigung durch oder gegenüber einem Mitmieter nicht herbeigeführt werden kann, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung, an der sowohl die Mieter als auch der Vermieter beteiligt sind.
Wie scheitert ein Mieter aus dem Mietverhältnis?
Wirkt nur einer der Mieter oder der Vermieter nicht mit, scheitert das Ausscheiden eines Mieters. Es kann durchaus vorkommen, dass insbesondere der Vermieter nicht bereit ist, einen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen, weil er dadurch einen Schuldner für seine Mietzinsforderung verliert.
Kann der Vermieter die gesamte Leistung von jedem Mieter verlangen?
Der Vermieter kann die gesamte Leistung von jedem Mieter in voller Höhe verlangen. Möchte nun ein Ehegatte, Partner oder WG-Mitglied nach einer Trennung o.ä. aus der Wohnung ausziehen, könnte er vom Vermieter weiterhin insbesondere auf Zahlung des Mietzinses in Anspruch genommen werden, wenn er nicht aus dem Mietverhältnis ausscheidet.
Ist es vorteilhafter Mieter zu sein?
In manchen Fällen ist es auch deutlich vorteilhafter, Mieter zu sein: Wenn etwa das Hausgeld für eine Wohnung aufgrund eines schlechten Bauzustandes immens steigt, muss der Mieter keinen Cent mehr zahlen.
Kann man nur einen Mieter aus dem Mietverhältnis Ausscheiden?
Soll jedoch nur ein Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheiden, weil der oder die anderen in der Wohnung verbleiben wollen, führt dies nicht zu dem gewollten Ergebnis. Wichtig:Die Kündigung eines Mietverhältnisses, an dem mehrere Mieter beteiligt sind, kann nur von allen Mietern gemeinsam und gegenüber allen Vermietern erfolgen
Warum haften beide Vermieter für die Miete?
Wenn ein Partner auszieht, haften trotzdem beide gegenüber dem Vermieter weiter für in voller Höhe für die Miete. Ist nur einer der Partner Mieter, so kann er seinen Lebenspartner in die Wohnung aufnehmen.
Welche Regeln gelten für den Mietvertrag?
Für den Vertragschluss gelten dieselben Regeln, wie bei Eheleuten. Wenn beide Partner im Mietvertrag als Mieter benannt sind und unterschrieben haben, sind sie Mieter und haften für die Zahlung als Gesamtschuldner. Daher kann keiner der Partner den Mietvertrag allein kündigen.
Kann man einen Mietvertrag nur gegenüber allen Mietern kündigen?
Auch der Vermieter kann einen Mietvertrag nur gegenüber allen Mietern kündigen. Soll jedoch nur ein Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheiden, weil der oder die anderen in der Wohnung verbleiben wollen, führt dies nicht zu dem gewollten Ergebnis.
Wie kommt es zu Problemen mit Mietverhältnissen?
Häufig kommt es vor, dass Eheleute, nicht miteinander verheiratete Paare oder Mitglieder einer Wohngemeinschaft einen Mietvertrag gemeinsam abschließen. Möchte dann nur einer der Mitmieter für sich allein das Mietverhältnis beenden, während der oder die anderen das Mietverhältnis fortsetzen, kann es zu Problemen kommen.
Welche Besonderheiten gibt es im Mietverhältnis?
Für den Fall, dass im Mietverhältnis – sei es auf Vermieter- oder auf Mieterseite – mehrere Personen handeln (Personenmehrheit), gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Steht eine Immobilie im Eigentum mehrerer Personen, so treten in der Regel alle Eigentümer als Vermieter in Erscheinung.
Welche Vorschriften gelten für ein einheitliches Mietverhältnis?
Für ein solches einheitliches Mietverhältnis kann nur insgesamt entweder das Wohnraummietrecht gelten, oder aber die Vorschriften über die Geschäftsraummiete. Das entscheidet sich danach, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Mietverhältnisses liegt.
Welche Pflichten hat der Vermieter gegenüber dem Vermieter?
Das bedeutet, dass jeder Mieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet ist, die vertraglichen Pflichten wie z.B. die Zahlung der Miete, die Durchführung von Schönheitsreparaturen oder auch die Leistung der Kaution zu erfüllen. Der Vermieter kann die gesamte Leistung von jedem Mieter in voller Höhe verlangen.
Was ist eine vertragliche Vereinbarung über das Ausscheiden eines mitmieters?
Grundsätzlich bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung über das Ausscheiden eines Mitmieters, an der sowohl alle Mitmieter als auch der Vermieter beteiligt sind.