Wie kann ein Ehepartner Geschenke zurückfordern?
Grundsätzlich hat ein Ehepartner das Recht, Geschenke, die er in der Zeit der Ehe gemacht hat, zurückzufordern. Möglich machen dies die Paragraphen 528, 530 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wie kann der Schenker eine Scheidung zurückfordern?
Der Schenker kann in einer Vertragsklausel festlegen lassen, dass eine Schenkung bei Scheidung zurückgefordert werden darf. Damit ist am Ende – sofern es tatsächlich zur Trennung kommt – unerheblich, wer den Antrag auf Ehescheidung einreicht.
Wer schenkt dem Ehegatten etwas an ein Schwiegerkind?
Jemand, der etwas dem Ehegatten schenkt, kann vertraglich regeln, dass im Falle einer Scheidung das Eigentum wieder an ihn zurückgeht. Somit spielt es für diesen Fall keine Rolle, wer von den beiden Eheparteien die Scheidung einreicht. Schenkungsvereinbarungen sind auch für den Fall einer Schenkung an ein Schwiegerkind sehr sinnvoll.
Welche Schenkungen gelten als echte Geschenke?
Andere Einschätzung beim BGH. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil auch folgende Auffassung geäußert: Als echte Schenkungen können lediglich die sogenannten Anstandsschenkungen (§ 534 BGB) gewertet werden. Hierzu zählen in der Regel Geschenke, die die Eheleute etwa zu Geburtstagen, Weinachten oder zum Hochzeitstag ausgetauscht haben.
Warum schenkt der Ehepartner die Hälfte seiner Schenkungen zurück?
Dies hat zur Folge, dass der schenkende Ehepartner regelmäßig die Hälfte seiner Schenkung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zurück erhält. Anders bzw. komplizierter sieht es hingegen bei Schenkungen aus, die dem Ehepaar durch Eltern oder Schwiegereltern gemacht worden sind.
Sind Schenkungen unter den Ehepartnern ausgleichspflichtig?
Schenkungen unter den Ehepartnern liegt stets die Ehe zu Grunde und sie sind daher anders als Schenkungen durch Dritte ausgleichspflichtig. Dies hat zur Folge, dass der schenkende Ehepartner regelmäßig die Hälfte seiner Schenkung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zurück erhält.
Wie entscheiden sich Paare für eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft?
Immer mehr Paare entscheiden sich für eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft – nicht zu verwechseln mit der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Die ist der Ehe praktisch gleichgestellt. Tatsächlich werden nicht verheiratete Paare in vielen Lebensbereichen wie Verheiratete bzw.