Wie kann ein elektronisches Dokument verwendet werden?

Wie kann ein elektronisches Dokument verwendet werden?

Elektronische Dokumente können vielfach verwendet werden, wenn das Gesetz für die entsprechende Erklärung oder Handlung die Schriftform vorschreibt. So in § 126a BGB und 130a ZPO. Allerdings verzichtet der Gesetzgeber auf eine klare und eindeutige Definition und setzt den Begriff vielmehr als bekannt voraus.

Wie wird die Signatur in das Dokument eingefügt?

Die Signatur wird dann in das Dokument eingefügt: Beim Öffnen des Dokumentes kann die Zertifikats- und Signaturinformtion durch klicken auf ‚Signatur‘ angezeigt werden:

Wie signiere ich ein PDF-Dokument?

Wie signiere ich ein Dokument? Öffnen Sie das Dokument (z.B. PDF) mit der Signatursoftware digiSeal ® office, stecken Sie die Signaturkarte in das Kartenlesegerät und geben Sie die Signatur-PIN ein (analog zur PIN-Eingabe am Geldautomaten mit EC-Karte). Fertig: Das PDF-Dokument ist elektronisch signiert!

Wie kann eine elektronische Signatur berücksichtigt werden?

Sie kann etwa durch eine Grafik der Unterschrift gesetzt werden, die in ein Dokument eingefügt wird. Ausreichend ist aber auch das Einfügen des Namens am Ende einer E-Mail. Einfache elektronische Signaturen können im Gerichtsverfahren im Wege der freien Beweiswürdigung berücksichtigt werden.

Wann wird ein elektronisches Dokument wirksam behandelt?

Ein elektronisches Dokument wird in der Regel nur dann als wirksam behandelt, wenn der Aussteller eine qualifizierte elektronische Signatur angefügt hat, die ihn zweifelsfrei als Urheber des Dokuments legitimiert und die mit den übermittelten Daten so verknüpft ist, dass eine nachträgliche Veränderung des Dokuments erkannt werden kann.

Hat der Gesetzgeber den Begriff des elektronischen Dokuments überschrieben?

Der Gesetzgeber hat den § 130 ZPO mit dem Titel „elektronisches Dokument“ überschrieben, wobei der Gesetzgeber an dieser Stelle auf eine Legaldefinition genauso verzichtet wie auf eine Verweisung. Aber auch in anderen Normen der ZPO oder in anderen Gesetzen, wird der Begriff des elektronischen Dokuments schlichtweg vorausgesetzt.

Ist die elektronische Archivierung rechtskräftig?

Solche digitalen Dokumente existieren rechtskräftig nur noch in elektronischer Form. Diese Entwicklungen zwingen inzwischen jedes Unternehmen sich verstärkt mit dem Thema elektronische Archivierung auseinander zu setzen. In europäischen Raum haben sich für die elektronische Archivierung zwei Definitionen eingebürgert:

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