Wie kann ein Gesetz in Kraft treten?
Inkrafttreten individuell festgelegt. Ob ein Gesetz direkt am Tag nach der Verkündung, erst zu einem späteren Zeitpunkt oder gar rückwirkend in Kraft tritt, entscheidet der Bundestag. Das hängt ganz vom Inhalt der Regelung ab.
Wie sind die Gesetze des Bundestages gebilligt?
In den letzten Wochen hat der Bundesrat viele Gesetzesbeschlüsse des Bundestages gebilligt. Damit diese in Kraft treten und für alle Bürgerinnen und Bürger angewendet werden können, bedarf es noch einiger weiterer Schritte – vor allem zahlreicher Unterschriften. Mit der Entscheidung im Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
Was ist zuständig für die Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes?
Zuständig für die Veröffentlichung ist das Bundesamt für Justiz, das zum Bundesjustizministerium gehört. Es stellt die verschiedenen Gesetze für die jeweiligen Ausgaben des Bundesgesetzblattes zusammen und gibt die Veröffentlichung auch im Internet frei.
Wie kann der Bundestag das Gesetz verabschieden?
Anschließend kann der Bundestag das Gesetz verabschieden. Danach muss das Gesetz noch vom Bundesrat abgesegnet werden, damit es rechtskräftig wird. Hierbei gibt es Zustimmung- und Einspruchsgesetze. Wie der Name schon sagt, muss bei Ersterem der Bundesrat explizit zustimmen.
Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit gefunden?
Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit im Bundestag gefunden, wird er als Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei jedem Gesetz mit. Ihre Mitwirkungsrechte sind dabei genau festgelegt. Der Bundesrat kann keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen.
Wann endet das Ermessen der Gesetze?
Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass dieses Ermessen dann endet, wenn die Gesetze auf Grund ihres Regelungsgehalts notwendigerweise zu einer technischen Einheit verbunden werden müssen. Ist streitig, ob ein Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, dann entscheidet darüber zunächst der Bundespräsident bei der Verkündung des Gesetzes.