Wie kann ein Grundgesetzartikel geändert werden?
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.
Kann die Verfassung in Deutschland geändert werden?
Die Verfassungsänderung ist grundsätzlich an strenge Voraussetzungen geknüpft. So ist eine Änderung des Grundgesetzes (GG) nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats möglich (Art. 79 II GG).
Wann fand die letzte Totalrevision der Bundesverfassung statt?
Letzte Totalrevision von 1999 Die bisher letzte Totalrevision der Schweizer Verfassung datiert aus dem Jahre 1999. Die neue Bundesverfassung wurde von Volk und Ständen am 18.
Was ist in der Verfassung geregelt?
In der Verfassung steht, dass alle Organe des Staates nur auf der Basis von Gesetzen tätig werden dürfen. Hier ist geregelt, welche staatlichen Einrichtungen es gibt, wie die Regierung gebildet wird, welche Verantwortung sie hat und wie die Verwaltung aufgebaut werden soll.
Warum sollte die Verfassung akzeptiert werden?
Die Verfassung muss daher von allen BürgerInnen eines Staates, vor allem aber von den politischen Parteien und ihren VertreterInnen im Parlament akzeptiert werden. Sie soll Grundlage ihres politischen Handelns sein. Die Verfassung soll Stabilität sichern. Das heißt auch, dass Verfassungen nicht einfach geändert werden können.
Warum gibt es eine neue Verfassung?
Gesellschaftliche Umbrüche, Revolutionen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Kriege sind Gründe, warum sich ein politisches Gemeinwesen eine neue Verfassung gibt. In der Regel legen Verfassungen die Organisation des Staates fest und enthalten grundlegende Menschen- und Bürgerrechte.
Was ist die Grundannahme von modernen Verfassungen?
Auf diesem Gedanken baut auch die Grundannahme der meisten modernen Verfassungen auf, dass es einen verfassungsrechtlichen Normkern gibt, der dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers entzogen ist und nicht abgeändert werden darf. Ein Beispiel ist mit Blick auf Deutschland die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ des Art. 79 GG (s.u.).