Wie kann ein Hersteller haftbar gemacht werden?
Für jeden Hersteller ist es wichtig, darüber informiert zu sein, inwieweit er für Fehler seiner Produkte haftbar gemacht werden kann. Im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ist geregelt, wann und wer für Folgeschäden an Personen oder Sachen einstehen muss, die ein fehlerhaftes Produkt verursacht hat.
Kann der Ehegatte die Zahlungen nicht leisten?
Kann der Ehegatte die Zahlungen ebenfalls nicht leisten, kann dies dazu führen, dass der bürgende Ehepartner selbst Privatinsolvenz anmelden muss. Es besteht allerdings in Sonderfällen die Möglichkeit, den Bürgschaftsvertrag für unwirksam erklären zu lassen.
Wie haftet der Ehepartner für seine Schulden?
Denn jeder Ehepartner verwaltet und nutzt sein Vermögen und verfügt darüber allein. Ebenso haftet jeder für seine Schulden nur mit seinem Einkommen und Vermögen.
Wie ist die Haftung für Schäden am mangelhaften Produkt geregelt?
Die Haftung für Schäden am mangelhaften Produkt selbst ist im ProdHaftG aber ausdrücklich nicht geregelt, hierfür sind die Regelungen zur Sachmängelgewährleistung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einschlägig. Nachfolgend wird ein Überblick über die Haftung von Herstellern nach dem ProdHaftG gegeben:
Wie kann der Hersteller eines Teilprodukts haftbar gemacht werden?
Der Hersteller eines Teilprodukts kann genauso für den gesamten entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, wie der Endprodukthersteller. Seine Haftung setzt dabei voraus, dass das von ihm hergestellte Teilprodukt fehlerhaft war.
Was sind schützenswerte Firmendaten?
Schützenswerte Firmendaten: Firmeninterna wie Buchhaltungsdaten, Steuerunterlagen und Firmengeheimnisse; hier wird jede Firma ohnehin ein besonderes Interesse am sorgsamen Umgang mit den Daten haben. Es ist aber durchaus sinnvoll, im Rahmen des Datenmanagements festzulegen, welche Informationen zu diesem Bereich gehören.