Wie kann ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit reduzieren?
Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit reduzieren will, braucht er dafür die Zustimmung des Dienstgebers. In Gesetzen und kirchlichen Regelungen gibt es aber Bestimmungen, die die diesbezügliche Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers einschränken.
Ist der Anspruch auf Teilzeitarbeit gebunden?
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist nicht an einen bestimmten Grund gebunden. Für den Wechsel von der Vollarbeitszeit in die Teilzeitarbeit kann es für Arbeitnehmer die unterschiedlichsten Gründe geben. Neben dem Wunsch, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, können als Gründe auch. eine Teilzeit in Elternzeit, die Pflege eines nahen Angehörigen,
Wann muss der Anspruch auf einen Teilzeitjob mitgeteilt werden?
Darüber hinaus muss der Anspruch auf einen Teilzeitjob dem Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist in schriftlicher Form mitgeteilt werden: Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hat dies sieben Wochen vor dem Beginn der Teilzeitbeschäftigung zu geschehen.
Welche Angestellten haben Anspruch auf teilzeitanspruch?
Der Teilzeitanspruch gilt für alle Angestellten, die mindestens seit sechs Monaten in einem Betrieb arbeiten. Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, ihre Stundenzahl im Büro zu verkürzen. Vorgesetzte dürfen einen Antrag auf Teilzeit wiederum nur unter strengen Voraussetzungen ablehnen.
Was ist der Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf weitere Verringerung der Arbeitszeit?
Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf weitere Verringerung der Arbeitszeit. Der Rechtsanspruch des § 8 TzBfG auf Reduzierung der Arbeitszeit gilt auch für Beschäftigte, die bereits in Teilzeit arbeiten. Dies hat das BAG mit seinem Urteil vom 13.11.2012 ausdrücklich klargestellt.
Was soll der Arbeitnehmer bei seinem Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit angeben?
In jedem Falle soll der Arbeitnehmer bei seinem Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Nach massiver Kritik am Gesetzentwurf wurde die Bezugnahme auf die Wochenarbeitstage im Gesetz gestrichen.
Wie gilt der Rechtsanspruch auf die Reduzierung der Arbeitszeit?
Der Rechtsanspruch des § 8 TzBfG auf Reduzierung der Arbeitszeit gilt auch für Beschäftigte, die bereits in Teilzeit arbeiten. Dies hat das BAG mit seinem Urteil vom 13.11.2012 ausdrücklich klargestellt. In jedem Falle soll der Arbeitnehmer bei seinem Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.