FAQ

Wie kann ein Rechtsvorschlag beseitigt werden?

Wie kann ein Rechtsvorschlag beseitigt werden?

Um den Rechtsvorschlag beseitigen zu können, sieht das Gesetz grundsätzlich drei Möglichkeiten vor:

  1. den Zivilprozess durch Anerkennungsklage oder durch Verwaltungsverfahren (Art. 79 SchKG)
  2. die definitive Rechtsöffnung (Art. 80 f. SchKG)
  3. die provisorische Rechtsöffnung (Art. 82 f. SchKG)

Wie lange hat man Zeit einen Rechtsvorschlag zu beseitigen?

Dieses Begehren können Sie frühestens 20 Tage und spätestens ein Jahr seit der Zustellung des Zahlungsbefehls einreichen. Die Frist steht zwischen Einleitung und Erledigung des Rechtsvorschlags still. Verlieren Sie als Gläubiger und lehnt das Gericht die Rechtsöffnung ab, können Sie eine Anerkennungsklage einreichen.

Was kostet ein Rechtsvorschlag?

Der Rechtsvorschlag kann formlos erhoben werden, er muss nicht begründet werden, und er kostet (zumindest vorläufig) nichts. Der Rechts- vorschlag ist ein einfaches Mittel mit grosser Wirkung: Die Betreibung ist angehalten (Art. 78 SchKG).

Was passiert wenn Rechtsvorschlag erhoben wurde?

Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung. Der Schuldner kann auch nur einen Teil der Forderung bestreiten. Er muss den bestrittenen Betrag genau angeben andernfalls die ganze Forderung als bestritten gilt. Für den unbestrittenen Betrag kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

Was ist ein Teilrechtsvorschlag?

Teilweiser Rechtsvorschlag Manchmal ist der Schuldner bereit, einen Teil des geforderten Betrags zu zahlen. Bestreiten will er also nur den Betrag, der in seinen Augen die Schuld übersteigt. In diesem Fall muss er Teilrechtsvorschlag erheben, und er muss den bestrittenen Teil der Forderung frankenmässig genau angeben.

Was tun gegen definitive Rechtsöffnung?

Zur Beseitigung eines Rechtsvorschlags muss der Gläubiger ein Rechtsöffnungsbegehren stellen. Liegt ein vollstreckbarer Gerichtsentscheid vor, so kann die definitive Rechtsöffnung verlangt werden. Der Schuldner kann seine Einwendungen innert 5 Tagen glaubhaft machen.

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