Wie kann ein Scheidungsantrag eingereicht werden?
Ein Scheidungsantrag kann auch nur von einem Anwalt eingereicht werden (Anwaltszwang). Bei einer einvernehmlichen Scheidung (ohne Streit über Folgesachen) besteht zwar formal die Möglichkeit, die Scheidung mit nur einem Anwalt (kein gemeinsamer Anwalt) durchzuführen, der den Scheidungsantrag für einen Ehegatten stellt.
Wie kann der Scheidungsanwalt beauftragt werden?
Da ein Anwalt stets darauf hinarbeitet, die bestmöglichen Konditionen für den eigenen Mandanten zu erwirken, wird eine objektive Vertretung beider Scheidungswilligen unterbunden. Nur einer der Ehegatten kann den Scheidungsanwalt mit der Vertretung beauftragen, sodass bei Scheidung kein gemeinsamer Anwalt beauftragt werden kann.
Ist es möglich eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung (ohne Streit über Folgesachen) besteht zwar formal die Möglichkeit, die Scheidung mit nur einem Anwalt (kein gemeinsamer Anwalt) durchzuführen, der den Scheidungsantrag für einen Ehegatten stellt.
Wie genügt ein gemeinsamer Anwalt bei einer Scheidung?
Bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein Anwalt. Bei Scheidung ist kein gemeinsamer Anwalt möglich, aber wer den Rechtsbeistand zahlt, darüber sind Einigungen denkbar. Es ist also rechtlich gesehen de facto nicht möglich, dass ein gemeinsamer Anwalt beide Ehegatten bei der Scheidung vertritt.
Wie wird es beim Scheidungstermin so sein?
Es wird dann beim Scheidungstermin so sein, dass der eine Ehegatte mit seinem Anwalt vor Gericht sein wird, der andere Ehegatte dahingegen alleine. Der andere Ehegatte, der keinen Anwalt hat, kann auch keine eigenen Sach- oder Verfahrensanträge stellen, sondern die Scheidung nur über sich ergehen lassen.
Ist es möglich einen gemeinsamen Anwalt zu geben?
Auch die Frage, ob es bei der Scheidung einen gemeinsamen Anwalt geben kann, ist zu beantworten. Möchten Sie den Scheidungsantrag einreichen, müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Bei den Familiengerichten besteht Rechtsanwaltszwang.