Wie kann eine Abschiebung erfolgen?
Sie kann entweder in den Staat erfolgen, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, oder unter Umständen in ein anderes Land, welches die Einreise der Person erlaubt. Eine Abschiebung setzt voraus, dass die Behörden der betroffenen Person zuvor eine entsprechende schriftliche Entscheidung zukommen lassen.
Was ist die gesetzliche Grundlage der Abschiebungen?
Die gesetzliche Grundlage der Abschiebungen: Das Aufenthaltsgesetz. Diese Frist darf außer in Härtefällen nicht länger als sechs Monate nach der Unanfechtbarkeit der Ausreisepflicht andauern. Kommt ein Betroffener seiner Ausreisepflicht nicht nach, kann es zu einer Abschiebung kommen.
Wie erfolgt die Anordnung einer Abschiebung in Deutschland?
Im Rahmen des Asylverfahrens erfolgt die Anordnung einer Abschiebung in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wie wird die Bundespolizei bei der Durchsetzung einer Abschiebung angeordnet?
Oft wird die Bundespolizei bei der Durchsetzung einer Abschiebung zur Hilfe genommen. Wehrt sich ein Ausreisepflichtiger gewalttätig gegen die Abschiebung, kann eine Begleitung durch einen Bundespolizisten an Bord des Flugzeugs angeordnet werden.
Was ist die Höchstgrenze der Abschiebehaft?
Die Höchstgrenze liegt je nach Haftart zwischen zehn Tagen und 18 Monaten. Eine Art der Abschiebehaft ist die allgemeine Sicherungshaft. Inzwischen gibt es zudem die Möglichkeit, eine Person in sogenannten Ausreisegewahrsam zu nehmen.
Welche Ausländerbehörden sind für die Durchführung der Abschiebung zuständig?
Für den Erlass der Abschiebungsandrohung und für die Durchführung der Abschiebung sind grundsätzlich die Ausländerbehörden der Bundesländer zuständig (§ 71 Abs. 1 AufenthG). Eine Ausnahme besteht im Falle der Durchführung eines Asylverfahrens.
Was ist der häufigste Fall der Abschiebung?
Der häufigste Fall der Abschiebung betrifft die Fälle, wo ein Flüchtling oder Asylsuchender nach Deutschland kommt und hier nach Schutz sucht und einen entsprechenden Asylantrag stellt, der abgelehnt wird, keine Abschiebungsverbote festgestellt werden und der Betroffene zur freiwilligen Ausreise aufgefordert wird.