Wie kann eine Betriebsvereinbarung gekündigt werden?
In den seltenen Fällen, in denen die Vereinbarung eine entsprechende Klausel enthält, kann sie ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung kann aber nur nach den in der Betriebsvereinbarung festgelegten Konditionen erfolgen.
Wie kann ich eine Vereinbarung ändern oder zurückziehen?
Um eine Vereinbarung zu ändern oder zurückzuziehen gibt es verschiedene Wege. Der einfachste Weg ist es, einen neuen Beschluss mit dem gleichen Gegenstand zu fassen. Wenn ein Gegenstand von mehreren gleichrangigen Betriebsvereinbarungen betroffen ist, gilt die aktuellste Fassung.
Wie kann die Kündigung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung erfolgen?
Die Kündigung einer unbefristeten freiwilligen (fakultativen) Betriebsvereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Letzten eines Kalendermonats schriftlich erfolgen.
Warum gilt die Betriebsvereinbarung nicht mehr?
Für zum Zeitpunkt der Kündigung schon bestehende Arbeitsverhältnisse gilt die Betriebsvereinbarung mangels abweichender Einzelvereinbarung oder einer neuen Betriebsvereinbarung aber weiter (Nachwirkung). Für nach der Kündigung neu eintretende Arbeitnehmer gilt die Betriebsvereinbarung hingegen nicht mehr.
Eine Betriebsvereinbarung kann mündlich gekündigt werden, da der § 77 Abs. 5 BetrVG keine schriftliche Kündigung erfordert. Aus Gründen der Beweisbarkeit und der Rechtssicherheit sollten Sie die Kündigung jedoch stets schriftlich abfassen.
Was ist der Weiterbeschäftigungsanspruch?
Weiterbeschäftigungsanspruch Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung von Gehalt und auf Beschäftigung. Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, enden Gehalts- und Beschäftigungsanspruch mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Was ist der Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung?
Geltungsbereich. Eine Betriebsvereinbarung gilt nur für den Betrieb, für den sie abgeschlossen wurde. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die nach Abschluss der Betriebsvereinbarung in den Betrieb eintreten. Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 2, 3 und 4 BetrVG (leitende Angestellte) werden von deren Regelungen nicht erfasst.
Wann haben sie einen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch?
Dann haben sie einen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch. Dieser ergibt sich unmittelbar aus § 102 Abs. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach dieser Norm besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ordentlich gekündigt hat.