Wie kann eine Ehe aufgehoben werden?
Eine Ehe kann auch aufgehoben werden, wenn sie nur aufgrund einer arglistigen Täuschung oder einer Drohung zustande kam, dh, wenn eine Person die andere nur durch massiven Druck zur Heirat bewegt hat. Die Aufhebung der Ehe kann nur in den Fällen der §§ 35 bis 39 und 44 Ehegesetz begehrt werden (§ 33 EheG).
Ist die Eheschließung nachträglich aufgelöst?
Stellt sich nach der Eheschließung heraus, dass ein Aufhebungsgrund vorliegt, kommt nachträglich die Aufhebung der Ehe in Betracht. In den Jahren 1991–2004 wurden in der Bundesrepublik Deutschland weniger als 0,1 % der Ehen durch Aufhebung der Ehe aufgelöst.
Wie lässt sich eine Ehe aufheben?
Unter gewissen Umständen lässt sich eine Ehe aufheben, zB wenn ein Ehegatte zur Zeit der Eheschließung in der Geschäftsfähigkeit beschränkt war und der gesetzliche Vertreter nicht eingewilligt hat.
Was muss bei der Aufhebung der Ehe beachtet werden?
Achtung: Fristen beachten! Grundsätzlich muss bei der Aufhebung der Ehe keine Frist beachtet werden. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme, die Fälle der arglistigen Täuschung betreffen. Der Antrag auf Annullierung der Ehe ist innerhalb eines Jahres zu stellen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland sieht seit 1998 vor, dass eine Ehe aufgehoben werden kann, wenn beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 (Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft/Vollzug der Ehe) begründen wollen.
Was ist der Vollzug der Ehe?
Der Vollzug der Ehe (auch Ehevollzug) gehört in der christlich-abendländischen Tradition nach der Trauung zur Schließung einer Ehe und bezeichnet den ersten Geschlechtsverkehr nach der Trauung.
Wann kann eine Eheschließung wirksam geschlossen werden?
Das Verfahren der Eheschließung ist in den §§ 1310 ff. BGB ausdrücklich geregelt. Danach kann eine Ehe etwa nur dann wirksam geschlossen werden, wenn die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklärt haben, dass sie die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Wie lange dauert die Eheaufhebung der Ehe?
Für die ersten beiden Konstellationen ist für die Aufhebung der Ehe eine Frist von einem Jahr angesetzt. Ein hiernach eingereichter Antrag ist in aller Regel nicht mehr zielführend. Wurde einer der Ehegatten zur Ehe gezwungen, so liegt die Verjährungsfrist der Eheaufhebung bei drei Jahren.
Wie ist die Annullierung einer Ehe möglich?
Prinzipiell ist die Annullierung der Ehe möglich. Der Gesetzgeber sieht diesen Schritt jedoch nur in ausgewählten Einzelfällen vor, bspw. bei Zwangsehen. Andernfalls kommt für die Eheleute meist nur der klassische Weg der Scheidung in Frage. Ausführliche Informationen zur Frist der Annullierung einer Ehe erhalten Sie im Folgenden.
Was sind die wichtigsten Tatbestände für eine Eheannullierung?
Das Wichtigste Wird die Ehe aufgelöst, kommen drei Tatbestände in Betracht: Auflösung durch Ehescheidung Eine Eheannullierung ist möglich, wenn bereits die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt wurden. Wenn Sie Ihre Ehe annullieren möchten, können Sie die Scheidung einreichen oder die Aufhebung der Ehe beantragen.
Wie kann die Aufhebung der Ehe begehrt werden?
Die Aufhebung der Ehe kann nur in den Fällen der §§ 35 bis 39 und 44 Ehegesetz begehrt werden (§ 33 EheG). Die Aufhebungsgründe sind: Aufhebung wegen Überlebens eines für tot erklärten früheren Ehegatten (§ 44 EheG)
Wie entsteht eine Ehe zwischen Adoption und Ehe?
Ehe zwischen Menschen, die durch Adoption miteinander verwandt sind: Bei einer Adoption entsteht mit der neuen Familie ein Verwandtschaftsverhältnis, das ebenfalls dem Eheverbot unterliegt. Eingehung einer Scheinehe: Bei einer Scheinehe vereinbart das scheinbare Ehepaar, die Ehe nach Erreichen eines bestimmten Zweckes wieder aufzulösen.
Ist eine Eheschließung ungültig?
Liegt einer dieser Gründe vor, ist bereits die Eheschließung ungültig, sodass die trotzdem geschlossene Ehe aufgehoben werden kann. Nachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen. Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe.
Was sind die Gründe für eine Aufhebung der Ehe?
Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.
Gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann eine Ehe aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte zur Eingehung derselben durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihm bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten.
Was bedeutet eine Täuschung durch eine andere Person?
Unter einer Täuschung einer Person durch eine andere werden allgemein Umstände verstanden, die nicht den wahren oder wirklichen Tatsachen entsprechen, und dadurch bei der Person, die diese Umstände wahrnimmt, ein Irrtum und eine falsche Auffassung eines Sachverhalts entsteht.
Was versteht man unter Täuschung?
Unter Täuschung versteht man die Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums über innere oder äußere Tatsachen, das heißt über solche Umstände, die dem Beweise zugänglich sind. Palandt- Ellenberger § 123 Rn. 2 f. Die Täuschung kann durch positives Tun oder Unterlassen begangen werden.
Was ist eine Täuschung über Vermögensverhältnisse?
Eine Täuschung über Vermögensverhältnisse ist hiervon ausgenommen. Täuschung über Vorhandensein einer Schwangerschaft von einem Dritten. Die Rechtsfolgen richten sich nach § 1318 BGB. Nur der vom anderen getäuschte Ehegatte, also der Gutgläubige, kann Unterhalt verlangen, § 1318 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB.
Eine Ehe, die unter Verletzung von § 1304 BGB geschlossen wurde, kann vom Familiengericht aufgehoben werden. Ein gleiches gilt für einen während der Eheschließung vorhandenen Zustand der Bewusstlosigkeit oder eine vorübergehende Störung der Geistestätigkeit.
Wie kann man eine Eheannullierung beantragen?
Auch Täuschungen durch den Ehepartner (z. B. über eine ansteckende Erkrankung) machen eine Eheannullierung möglich. Ehegatten können die Annullierung beim Familiengericht beantragen – dort besteht Anwaltszwang. Je nach Einzelfall können sich wie bei einer Scheidung nacheheliche Ansprüche ergeben, z. B. auf Unterhalt.
Ist ein Einwilligungsvorbehalt für die Eheschließung zulässig?
Ein Einwilligungsvorbehalt ist für die Eheschließung nicht zulässig – der Betreuer muss also für die Eheschließung nicht gefragt werden. Von Amts wegen muss der Standesbeamte vor der Eheschließung die Ehegeschäftsfähigkeit nach § 1304 BGB prüfen.
Wie kann ich eine Ehe beenden?
Möchten verheiratete Paare eine Ehe beenden, ist dies durch Scheidung oder Aufhebung möglich. Für eine Scheidung muss die eheliche Lebensgemeinschaft gescheitert sein – Gründe können unterschiedliche Vorstellungen über die Lebensplanung, aber auch Treulosigkeit oder Gewalt sein.