Wie kann eine Einwilligungserklärung wirksam werden?
Erst wenn die betroffene Person erklärt hat, dass sie mit der Datenverarbeitung einverstanden ist, darf mit der Datenverarbeitung begonnen werden. Eine Einwilligungserklärung ist nur wirksam wenn, die Einwilligung freiwillig erteilt wurde.
Wie kann eine Einwilligung erhoben werden?
Eine Einwilligung muss in der Regel schriftlich erfolgen, bei Online-Formularen kann davon abgesehen werden. Ein Einspruch gegen die Verarbeitung oder ein Antrag auf Datenlöschung muss gehört und beachtet werden. Wie ist die Erhebung personenbezogener Daten geregelt?
Wie kann eine Einwilligungserklärung identifiziert werden?
Gemäß Datenschutz muss die Einwilligungserklärung für den Betroffenen eindeutig als solche identifiziert werden können. Schon aus der Formulierung muss hervorgehen, dass die Person mit der Zustimmung in die Datenerhebung und -verarbeitung einwilligt.
Ist eine Einwilligungserklärung eindeutig erkennbar?
Eine solche Einwilligungserklärung muss die Zustimmung des Nutzers eindeutig erkennbar machen! Schon in der Betitelung muss deshalb klargestellt werden, dass es sich eben nicht nur um eine Selbstauskunft oder einen Hinweis auf geltende Gesetze handelt.
Wie muss eine Einwilligung freiwillig abgegeben werden?
Diese muss freiwillig, für einen konkreten Fall, nach ausreichender Information des Betroffenen und unmissverständlich abgegeben werden. Damit eine Einwilligung freiwillig ist, muss der Betroffenen eine echte Wahl haben. Zusätzlich gilt das sog. „Kopplungsverbot“.
Ist die Einwilligung in elektronischer Form zu empfehlen?
Es besteht kein Formerfordernis für die Einwilligung, auch wenn die schriftliche Einwilligung aufgrund der Rechenschaftspflichten des Verantwortlichen weiterhin zu empfehlen ist. Sie kann daher auch in elektronischer Form erfolgen.
Ist die Einwilligung ein wirksamer Empfänger?
Die Einwilligung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, sie muss dem Empfänger also zugegangen sein, um wirksam zu werden. Im Falle von Verträgen kommen als Empfänger gemäß § 182 Absatz 1 BGB beide Vertragsparteien als Empfänger in Betracht: „Hängt die Wirksamkeit eines Vertrags ]…
Was ist die Erwägung der Einwilligung bei Kindern und Jugendlichen?
Dabei ist zu beachten, dass laut Erwägungsgrund 32 eine Einwilligung nur durch eine eindeutige Handlung zustande kommen soll. Dies lässt auf das Erfordernis eines Opt-Ins schließen. Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang stellt die Einwilligung bei Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft dar.