Wie kann eine Gesetzesinitiative verabschiedet werden?

Wie kann eine Gesetzesinitiative verabschiedet werden?

Diese Gesetze haben meist eine gute Chance, von der Regierungsmehrheit im Bundestag verabschiedet zu werden. Eine Gesetzesinitiative aus den Reihen des Bundestages kann nur von einer Bundestagsfraktion oder mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten des Bundestages eingebracht werden. Häufig geschieht dies durch die Opposition.

Was ist das neue Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes?

Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ (BGBl. v. 31.5.2021, Teil I Nr. 26) bringt erneut Änderungen wie Strafen für Impf- und Testfälscher, zur Maskenpflicht bei Kindern oder für den Bereich der Hoch- und Berufsschulen.

Wie wird das Bundesgesetzblatt veröffentlicht?

Es wird zunächst vom zuständigen Fachminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterschrieben und dann vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet, also veröffentlicht.

Wie kann der Bundesrat Änderungen an dem Gesetz vornehmen?

Der Bundesrat kann keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen. Stimmt er dem Gesetz aber nicht zu, so kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Im Vermittlungsausschuss sitzen in gleicher Anzahl Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates.

Wie entsteht ein Gesetz für den modernen Rechtsstaat?

Gesetze sind grundlegend für den modernen Rechtsstaat. An ihrem Zustandekommen sind verschiedene Verfassungsorgane beteiligt: von der Gesetzesinitiative über die Abstimmung bis zur Verkündung. Wie ein Gesetz entsteht: Am Beispiel eines Zustimmungsgesetzes Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/.

Was gilt für Gesetzesinitiativen des Bundesrates?

Für Gesetzesinitiativen des Bundesrates gilt ein ähnliches Verfahren. Nachdem die Mehrheit der Bundesratsmitglieder sich für einen Gesetzentwurf entschieden hat, geht der Entwurf zunächst an die Bundesregierung. Sie versieht ihn innerhalb von regelmäßig sechs Wochen mit einer Stellungnahme und leitet ihn dann dem Bundestag zu.

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