Wie kann ich Anspruch auf ein behindertes Kind haben?
Um Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind zu haben, muss die vorhandene Behinderung des Kindes belegt werden. Dazu ist es auch möglich, eine Bescheinigung oder ein Gutachten vom behandelnden Arzt ausstellen zu lassen. Daraus müssen folgende Informationen entnehmbar sein: Beginn der Behinderung (wenn das Kind das 25.
Kann man Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind haben?
Um Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind zu haben, muss die vorhandene Behinderung des Kindes belegt werden. Dazu ist es auch möglich, eine Bescheinigung oder ein Gutachten vom behandelnden Arzt ausstellen zu lassen. Daraus müssen folgende Informationen entnehmbar sein:
Wann muss die Behinderung des Kindes eingetreten sein?
Die Behinderung des Kindes muss zwar vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein, die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, hingegen nicht – eine Spitzfindigkeit, die sich zu beachten lohnt.
Ist der verlängerte Ausweis für ein Kind mit Behinderung erforderlich?
Der verlängerte Ausweis muss dann erneut bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Um Kindergeld für ein Kind mit Behinderung zu erhalten, muss die Behinderung ursächlich dafür sein, dass das Kind nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten.
Was sind die Staffelungen für Kinder mit einer Behinderung?
Bei Kindern mit einer Behinderung gelten dieselben Staffelungen, was das Kindergeld betrifft. So gibt es für das erste und zweite Kind aktuell je 204 Euro, für das 3. Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind monatlich 235 Euro.
Was ist die Voraussetzung für ein Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung?
Die Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung: Die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag eingetreten. Der junge Mensch ist aufgrund der Behinderung nicht in der Lage, seinen Lebensbedarf selbst zu erwirtschaften. Maßgeblich ist, dass die Behinderung bereits vor dem 25.
Ist dies auch bei Kindern mit Behinderung der Fall?
Selbstverständlich ist dies auch bei Kindern mit einer Behinderung der Fall. Sofern das behinderte Kind jedoch von anderen Personengruppen gepflegt wird, wie zum Beispiel von den Verwandten oder auch von Pflegeeltern, dann erhalten diese natürlich das monatliche Kindergeld.