Wie kann ich Beschwerden bei zustandigen Stellen einlegen?

Wie kann ich Beschwerden bei zuständigen Stellen einlegen?

Zuständige Stellen. Arbeitnehmer können Beschwerden entweder bei den zuständigen Stellen (in der Regel bei Vorgesetzten) des Betriebs (§ 84 BetrVG) oder beim Betriebsrat ( § 85 BetrVG) einlegen. Ausdrücklich geregelt ist das Recht auf Beschwerde bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (§ 7 Abs. 1 AGG).

Wie kann ich mich schriftlich beschweren?

Eine bestimmte Form ist für die Beschwerde nicht vorgesehen. Arbeitnehmerinnen können sich also sowohl schriftlich (Brief, Fax, E-Mail oder WhatsApp) als auch mündlich (persönliches Gespräch, Telefon, Sprach- Nachricht) beschweren. Trotzdem ist es ratsam, sich schriftlich an den Arbeitgeber zu wenden.

Was hat der Arbeitnehmer mit Beschwerderecht zu tun?

Anwendungsbereich Beschwerderecht. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich beim Arbeitgeber oder bei den im Betrieb für Beschwerden zuständigen Stellen (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte etc.) zu beschwerden, wenn ihm durch Kollegen oder Vorgesetzte Unrecht getan wird.

Ist eine Frist für die Beschwerde nicht wichtig?

Auch eine Frist für die Beschwerde gibt es nicht. Es spielt also keine Rolle, wie lange der Grund für die Beschwerde zurückliegt. Allerdings empfiehlt es sich nicht, allzu lange zu warten. Denn dann könnte der Eindruck entstehen, dass die Angelegenheit vielleicht doch nicht ganz so wichtig zu sein scheint.

Welche Nachteile hat das Beschwerderecht?

(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.“ Das Beschwerderecht hat nicht nur denn Sinn, dass der Arbeitnehmer seinem Herzen Luft machen und Maßnahmen des Arbeitgebers verlangen kann. Es hat auch den Sinn, den Arbeitgeber überhaupt erst von Missständen im Kollegenkreis in Kenntnis zu setzen.

Wer hat das Recht sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs beschweren?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt.

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