Wie kann ich das Guthaben auf ihrem Konto pfänden?
Die Gläubiger können, mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Guthaben auf Ihrem Konto pfänden. Dies betrifft auch Ihr Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen. Aber nur der pfändbaren Anteil Ihres Einkommens, über den unpfändbaren Anteil Ihres Einkommens können Sie verfügen. Zunächst ist Ihr Konto für 14 Tage gesperrt.
Wie ist das Recht auf Pfändung geregelt?
In Deutschland ist das Recht auf Pfändung in der Zivilprozessordnung geregelt. Es kann erst gepfändet werden, wenn ein Vollstreckungstitel erwirkt wurde. Aber auch der Schuldner hat Rechte.
Welche Voraussetzungen gelten bei einer Pfändung durch das Finanzamt?
Diese benannten Voraussetzungen gelten im privaten Recht bzw. im Zivilrecht. Bei einer Pfändung durch das Finanzamt wegen Steuerschulden genügt in der Regel eine Vollstreckungsanordnung. Pfändet der Gerichtsvollzieher beim Schuldner eine Sache oder eine Forderung, so löst dies ein Verfügungsverbot aus. Wer darf das Konto pfänden?
Welche Voraussetzungen darf der Gläubiger pfänden lassen?
Voraussetzungen einer Pfändung. Der Gläubiger darf das Vermögen des Schuldners nur unter bestimmten Voraussetzungen pfänden lassen:G. Er muss zunächst einen Pfändungsantrag beim Gericht stellen. Bevor dieser Antrag nicht eingegangen ist, darf auch nicht gepfändet werden.
Wie kann der Pfändungsfreibetrag erhöht werden?
Nimmt der Schuldner Kindergeld an, kann der Pfändungsfreibetrag erhöht werden. Schuldner, die z. B. von einer Kontopfändung betroffen sind, können den Pfändungsbeitrag erhöhen, sodass ihnen mehr Geld verbleibt als nur der Grundbetrag. Eine Erhöhung der Pfändungsgrenze ist in folgenden Fällen möglich:
Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Pfändung an die Ehefrau?
Grundsätzlich gibt es natürlich Möglichkeiten, Ihr Grundstück und auch andere Vermögensgegenstände vor dem künftigen Zugriff eventueller Gläubiger zu schützen. Eine solche Übertragung an die Ehefrau wäre bei einer späteren Pfändung aber nur dann nicht anfechtbar, wenn ein Anfechtungstatbestand nicht besteht bzw.