Wie kann ich den psychologischen Sterbeprozess unterteilen?
Die Sterbeforscherin Elisabeth Kübler-Ross hat den psychologischen Sterbeprozess in fünf Phasen unterteilt. Diese werden jedoch nicht als aufeinander folgende Stufen gesehen, der Sterbende kann auch mehrfach zwischen den einzelnen Phasen wechseln. Leugnen: Der Kranke will die Tatsache, dass er nicht mehr lange zu leben hat, nicht wahrhaben.
Wie verändert sich die Atmung beim Sterben?
Die Atmung: Die Atmung beim Sterben verändert sich, sie wird flacher und unregelmäßiger. Manche Sterbende leiden unter Luftnot und entwickeln eine sogenannte Schnappatmung. Kurz vor dem Tod kommt es sehr häufig zum sogenannte „terminalen Rasseln“.
Was sind die inneren Organe beim Sterben?
Die inneren Organe: Verdauungstrakt, Nieren und Leber stellen beim Sterben allmählich ihre Funktion ein. Die damit einhergehende Vergiftung des Körpers durch Stoffwechselprodukte kann Schläfrigkeit und Bewusstseinstrübungen, aber auch Juckreiz, Übelkeit und Wassereinlagerungen zur Folge haben.
Wie verläuft das Sterben bei Menschen mit lebensverkürzenden Erkrankungen?
Palliativmediziner berichten, dass das Sterben für den größten Teil der Menschen mit lebensverkürzenden Erkrankungen friedlich verläuft. In den letzten Tagen vor ihrem Tod ziehen sich die meisten von ihnen stark zurück. Ihre Wahrnehmung ist nach innen gekehrt. Sie sind ermattet und schlafen viel.
Wie legen Eheleute Wert auf den Partner für den Erbfall?
Eheleute legen im Allgemeinen Wert darauf, den überlebenden Partner für den Erbfall abzusichern. Es kommt jedoch auch vor, dass sich der Ehemann bzw. die Ehefrau dazu entschließt, den Partner durch eine entsprechende Anordnung in Testament oder Erbvertrag komplett von der Erbfolge auszuschließen.
Welche Ausgleichsforderung steht dem überlebenden Ehepartner zu?
Eine Ausgleichsforderung gegen den oder die Erben steht dem überlebenden Ehepartner dann zu, wenn der Zugewinn des verstorbenen Ehepartners den Zugewinn des überlebenden Ehepartners während des Bestandes der Ehe überstiegen hat, § 1378 BGB. Vorsicht Steuerfalle!