Wie kann ich den Scheidungsantrag einreichen?

Wie kann ich den Scheidungsantrag einreichen?

Jeder Ehegatte kann den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen, also Antragsteller sein. Ehefrau und Ehemann können auch beide jeweils die Scheidung einreichen. Bei den Familiengerichten herrscht im Scheidungsverfahren Anwaltszwang für den Antragsteller oder die Antragstellerin.

Wann kann ihr Anwalt den Scheidungsantrag stellen?

Ihr Anwalt kann den Scheidungsantrag bereits vor Ablauf vom Trennungsjahr stellen und zwar 3 bis 4 Monate davor. Sie selbst können den für die Scheidung benötigten Antrag nicht vor Gericht einreichen.

Welche Vorschriften gelten für die Scheidung?

Es gelten bestimmte Vorschriften. Voraussetzung dafür, dass Sie die Scheidung beantragen können, ist der Ablauf des Trennungsjahres nach der Trennung. Sie müssen also wenigstens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben.

Welche Unterlagen benötigen sie für die Scheidung?

Sie selbst können den für die Scheidung benötigten Antrag nicht vor Gericht einreichen. Folgende Unterlagen benötigen Sie: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder, Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, Anwaltsvollmacht, ausgefüllte Formulare zum Versorgungsausgleich, Einigungen über Folgesachen (z. B. Sorgerecht).

Ist eine Scheidung nicht sofort möglich?

Eine Scheidung ist nicht sofort nach der Trennung möglich (es gibt ganz wenige Ausnahmefälle, dazu unten mehr). Vielmehr muss ein Trennungsjahr eingehalten werden. Dieses Jahr der Trennung verdeutlicht dem Gericht, dass die Eheleute die gemeinsame Lebensführung nicht wieder herstellen wollen und der Scheidungswunsch gefestigt ist.

Welche Unterlagen sind für die Scheidung erforderlich?

Um die Scheidung einreichen zu können, sind Unterlagen erforderlich. Es empfiehlt sich, die Unterlagen für den Scheidungsantrag frühzeitig zusammenzustellen. Dazu gehören insbesondere Unterlagen, die für die Vermögensaufstellung zum Zugewinnausgleich erforderlich sind.

Was ist eine Scheidung einreichen oder scheiden lassen?

„Die Scheidung einreichen“ oder „sich scheiden lassen“ sind absolut gängige Begriffe. Doch wer ein solches Verfahren noch nicht selbst durchlaufen hat, hat meist keine Vorstellung davon, was dabei genau auf einen zukommt. Eine solche Ungewissheit kann zusätzlich zu all dem Stress, den das Ende einer Ehe mit sich bringt, eine Belastung darstellen.

Da das Gericht allerdings erst aktiv wird, wenn die erforderlichen Gerichtskosten bezahlt wurden, muss der Antragsteller diese zunächst vorschießen. Welche Unterlagen für die Scheidung erforderlich sind, wird im Einzelfall der Anwalt mitteilen. In der Regel gehören dazu das Familienstammbuch und Einkommensnachweise. 4.

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