Wie kann ich die Arbeitserlaubnis beantragen?

Wie kann ich die Arbeitserlaubnis beantragen?

Beantragen Sie die Arbeitserlaubnis unbedingt vor Aufnahme einer Beschäftigung. Stellt die zuständige Stelle Formulare zur Verfügung, nutzen Sie bitte diese, andernfalls genügt ein formloses Schreiben. In der Regel ist ein Visumverfahren vor der Einreise erforderlich. Dieses ist bei der deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen.

Wie lange dauert eine arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung?

Für Studierende im Fachstudium gilt, dass die arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung an allen Tagen des Kalenderjahres ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl von 120 ganzen bzw. 240 halben Tagen darf dabei nicht überschritten werden. Eine Beschäftigung, die über diesen Zeitraum hinausgeht, erfordert zwingend eine Arbeitserlaubnis.

Ist eine Beschäftigung während des Studiums erforderlich?

Für eine Beschäftigung während des Studiums, das 120 Tage im Kalenderjahr nicht überschreitet, ist keine Erlaubnis erforderlich. Für eine darüberhinaus gehende Beschäftigung während des Studiums ist immer eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, ggf. mit Zustimmung der Agentur für Arbeit erforderlich.

Was sind die Arbeitsmöglichkeiten ausländischen Studierenden?

Arbeitsmöglichkeiten von ausländischen Studierenden. Die Rechtslage Ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Aufenthaltsgesetz dürfen gemäß § 16 Absatz 3 im Kalenderjahr 120 ganzeTage oder 240 halbe Tage arbeiten. Sie dürfen außerdem ohne Begrenzung studentische Nebentätigkeiten ausüben.

Warum studieren sie in Teilzeit?

Das ist unmöglich, wenn Sie voll studieren. Wenn Sie in Teilzeit studieren, könnten Sie dagegen Ihr Studium so flexibel gestalten, dass es auch berufsbegleitend zu schaffen ist, Sie stehen also dem Arbeitsmarkt zu Verfügung. Und das ist die entscheidende Information für die Agentur für Arbeit.

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