Wie kann ich die Miete kürzen?
Grundsätzlich haben Sie als Mieter die Möglichkeit nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die Miete zu kürzen. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Rechts- oder Sachmangel vorliegt, der so erheblich ist, dass dieser die Gebrauchstauglichkeit der Mietwohnung maßgeblich einschränkt.
Was ist das Thema Internetanschluss in der Mietwohnung?
Das Thema Internetanschluss in der Mietwohnung ist vielschichtig und bis dato, vor allem juristisch, relativ unklar. Die Urteilslage ist eher dünn und die Rechtsprechung hat sich zur Mietminderung bei einem fehelenden Internetanschluss in der Wohnung noch nicht eindeutig positioniert.
Warum hatte die Mieterin ihre Miete gemindert?
Eine Mieterin hatte ihre Miete gemindert, weil sie die im Mietvertrag aufgeführte Satellitenanlage nicht mehr nutzen konnte. Der Grund: das Sendesignal wurde von digital auf analog umgestellt. Die Mieterin minderte ihre Miete, was der Vermieter nicht akzeptierte; schließlich ging der Streit vor Gericht.
Wie kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden?
Nur wenn Sie wissen, wie der Soll-Zustand sein muss, kann eine Mietminderung, wenn kein Internet zur Verfügung steht, in Betracht gezogen werden. Liegt der Fehler an der Anlage oder Hardware selbst, die in der Wohnung oder im gesamten Gebäude verbaut wurden, sieht es etwas anders aus.
Wie können sie die Miete nicht mindern?
Treten demnach Fehler am Router oder gar am Computer selbst auf, dürfen Sie die Miete nicht mindern. Mietrecht: Ein fehlender Internetanschluss kann einen Schadenersatz legitimieren.
Was bedeutet der Internetzugang für den Mieter?
Dennoch hat der BGH beschlossen, dass der Internetzugang ein Grundrecht darstellt. Doch was bedeutet das für den Mieter, wenn kein Internetanschluss in der Wohnung vorhanden ist oder eine veraltete Hardware vom Vermieter gestellt wird? Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen.
Kann der Vermieter die Miete pünktlich kündigen?
Erhält der Vermieter die Miete nicht pünktlich, befindet sich der Mieter automatisch in Zahlungsverzug. Wenn der Mieter häufiger zu wenig bzw. gar nicht zahlt und der ausstehende Betrag zwei Monatsmieten übersteigt, ist der Vermieter berechtigt, ihm laut § 543 BGB fristlos – also ohne vorherige Abmahnung – zu kündigen.
Was sind die wichtigsten Angaben für den Mietvertrag?
1 Namen aller im Mietvertrag stehenden Personen, 2 detaillierte Begründung der Abmahnung & Nachweise über fehlende Mieteingänge, 3 Angabe einer Frist zur Zahlung der ausstehenden Miete, 4 Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses, falls der Mieter weiterhin nicht zahlt, 5 Unterschrift aller Vermieter, Weitere Artikel…