Wie kann ich die Scheidung beantragen?
Niemand sonst außer den beiden Ehepartnern kann also die Scheidung beantragen. Jedoch können bzw. müssen sich die Ehepartner anwaltlich bei der Scheidung vertreten und den Scheidungsantrag durch den Anwalt formulieren und bei dem örtlich zuständigen Familiengericht einreichen lassen ( § 114 FamG ). In Familiensachen herrscht Anwaltszwang.
Was sind die konkreten Inhalte des Scheidungsantrages?
Die konkreten Inhalte des Scheidungsantrages sind im § 133 FamFG geregelt. Die Antragsschrift muss zwingend enthalten: Die Erklärung der Eltern über die Regelung der elterlichen Sorge und den Umgang mit den unterhaltspflichtigen, minderjährigen Kindern.
Wie kann ich einen Scheidungsantrag unterschrieben?
Der Scheidungsantrag muss also durch einen Rechtsanwalt unterschrieben und beim Familiengericht eingereicht werden. Eine Scheidung ohne Anwalt ist also nicht möglich. Im gerichtlichen Scheidungstermin muss der Anwalt ebenfalls anwesend sein. Nur er kann das Scheidungsverfahren vor Gericht verhandeln und die notwendigen Anträge stellen.
Wie kann ich einen Antrag auf Scheidung einbringen lassen?
Jeder Ehepartner kann bei Vorliegen der Voraussetzungen den Antrag auf Scheidung bei Gericht einbringen lassen. Die Einbringung selbst kann nur durch einen Anwalt erfolgen, auch wenn es sich um die sogenannte Online-Variante handelt. Ein Scheidungsantrag kann erst nach Ablauf eines Trennungsjahres gestellt werden.
Wann wird der Scheidungsantrag abgewiesen?
Frühester Zeitpunkt für den Scheidungsantrag. Der Ehescheidungsantrag kann frühestens 1 bis 2 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Wird er zu früh gestellt und das Trennungsjahr ist noch nicht abgelaufen, wird der Ehescheidungsantrag, da er noch nicht zulässig ist, abgewiesen.
Ist der Antrag auf Scheidungsantrag kostenpflichtig?
Dabei ist allerdings zu bedenken, dass mit dem Scheidungsantrag ein kostenpflichtiges Gerichtsverfahren in Gang gesetzt wird. Auch wenn der Antrag später wieder zurückgenommen wird: Mit dem Antrag auf Scheidung entstehen Prozesskosten (Gerichtskosten), für die die Ehepartner grundsätzlich aufkommen müssen.
Ist der Ehepartner einverstanden mit dem Scheidungsantrag?
Bei der einvernehmlichen oder einverständlichen Scheidung reicht es aus, dass der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, durch einen Rechtsanwalt vertreten wird. Ist der andere Partner mit dem Scheidungsantrag einverstanden, so kann er dem Scheidungsantrag zustimmen, ohne einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen.
Wie lange dauert die Zustellung von einem Scheidungsantrag?
Allein die Zustellung von einem Scheidungsantrag kann eine Dauer von bis zu einem Jahr haben. Daher sollte der im Ausland wohnende Ehegatte die Scheidung beantragen und den Antrag an den in Deutschland wohnenden Ehepartner zustellen lassen.
Wann kann ihr Anwalt den Scheidungsantrag stellen?
Ihr Anwalt kann den Scheidungsantrag bereits vor Ablauf vom Trennungsjahr stellen und zwar 3 bis 4 Monate davor. Sie selbst können den für die Scheidung benötigten Antrag nicht vor Gericht einreichen.
Wie lange kann eine einvernehmliche Scheidung vorausgesagt werden?
Bei einer Scheidung kann die Dauer nicht vorausgesagt werden. Im Normalfall ist eine einvernehmlichen Scheidung (mit Versorgungsausgleich) auf vier bis sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf etwa einen bis drei Monate.
Wann müssen die Eheleute getrennt werden?
Nach deutschem Recht müssen die Eheleute in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden darf. Dies führt dazu, dass man erst nach dem (ersten) Trennungsjahr den Scheidungsantrag stellen kann.
Ist die Scheidung spätestens nach drei Jahren möglich?
Tipp 9: Scheidung spätestens nach drei Jahren. Hat Ihr Ehegatte den Scheidungsantrag eingereicht und dazu den Vollzug des Trennungsjahres nachgewiesen, können Sie die Scheidung verzögern und auf einen Zeitraum bis zu drei Jahre verhindern, wenn Sie dem Scheidungsantrag nicht zustimmen.
Hat ihr Ehegatte den Scheidungsantrag eingereicht?
Hat Ihr Ehegatte den Scheidungsantrag eingereicht und dazu den Vollzug des Trennungsjahres nachgewiesen, können Sie die Scheidung verzögern und auf einen Zeitraum bis zu drei Jahre verhindern, wenn Sie dem Scheidungsantrag nicht zustimmen.
Ist der Scheidungsantrag jederzeit zurückziehen?
Ist der Scheidungsantrag gestellt, kann ihn der Antragsteller jederzeit zurückziehen. Dabei ist jedoch zu unterscheiden, ob der Antragsgegner ebenfalls einen Scheidungsantrag gestellt hat oder der Scheidung nur zustimmen wollte.
Welche Unterlagen sind für die Scheidung erforderlich?
Um die Scheidung einreichen zu können, sind Unterlagen erforderlich. Es empfiehlt sich, die Unterlagen für den Scheidungsantrag frühzeitig zusammenzustellen. Dazu gehören insbesondere Unterlagen, die für die Vermögensaufstellung zum Zugewinnausgleich erforderlich sind.