Wie kann ich die Übernahme der Waffen beantragen?
Übernahme der Waffen Nach den Vorschriften des Waffengesetzes haben Sie (als rechtmäßiger Erbe) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde zu beantragen.
Sind sie bereits über eine Erlaubnis zum Waffenbesitz verfügen?
Sollten Sie bereits über eine Erlaubnis zum Waffenbesitz verfügen, können Sie die Eintragung der Waffe in Ihre bereits vorhandene WBK ohne Umschweife beantragen. Mit dem Waffengesetz verfolgt der Staat das Interesse, den Umlauf und den Besitz von Waffen zu reglementieren.
Wie kann ich eine Waffenbesitzkarte erwerben?
Nach den Vorschriften des Waffengesetzes haben Sie (als rechtmäßiger Erbe) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde zu beantragen. Folgendes müssen Sie hierbei bitte beachten: Im Wege der Erbfolge können nur Waffen erworben werden.
Kann man die Waffen unbrauchbar machen?
Dann haben Sie auch die Möglichkeit, die Waffen unbrauchbar zu machen. Dies geschieht bei einem sogenannten Büchsenmacher und ist nicht ganz billig. Nach der Unbrauchbarmachung muss die Bescheinigung des Büchsenmachers schließlich zusammen mit der Waffenbesitzkarte des Verstorbenen bei der Behörde vorgelegt werden.
Wie können sie die Waffen abholen?
In einem Umkreis von 100 km können wir die Waffen bei Ihnen direkt abholen. Wenn Sie weiter entfernt wohnen, beauftragen wir gern einen speziellen Waffenkurier, der für Waffentransporte zugelassen ist, um die Waffen bei Ihnen zu übernehmen. Kaufen Sie auch Munition?
Wie viele Waffen besitzen US-Bürger?
Statistisch gesehen besitzen neun von zehn US-Bürgern eine Waffe, und sie kaufen immer mehr. Wie viele Waffen tatsächlich den Besitzer wechseln ist unbekannt – denn in vielen Fällen sind keinerlei Formalitäten notwendig. Wie einfach ist es tatsächlich, eine Waffe zu kaufen? Die einfachste Möglichkeit: eine Waffenshow.