Wie kann ich ein gemeinschaftliches Testament ändern?
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach dem Tod des einen Ehegatten grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden. Nach dem Berliner Testament soll zunächst der überlebende Ehegatte Vorerbe und sodann alle Kinder zu gleichen Teilen Nacherben werden.
Was kann der Ehegatte nach dem Ableben seines Partners ändern?
Haben die Eheleute in dem Testament beispielsweise gemeinsam bestimmt, dass die Kinder Schlusserben sein sollen und am Ende das gesamte Familienvermögen erhalten sollen, dann kann der zunächst überlebende Ehegatte nach dem Ableben seines Partners an dieser Entscheidung grundsätzlich nichts mehr ändern.
Wie soll der überlebende Ehepartner finanziell abgesichert werden?
Der zunächst überlebende Ehepartner soll finanziell abgesichert werden und das Familienvermögen soll nach dem Ableben des überlebenden Ehepartners in der Familie bleiben und an die gemeinsamen Kinder weitergegeben werden. Eine solche Erbfolgeplanung setzen die Eheleute im Allgemeinen durch die Abfassung eines gemeinsamen Testaments um.
Wie kann der überlebende Ehepartner das gemeinschaftliche Testament beseitigen?
Nach einer Ausschlagung kann der überlebende Ehepartner also beispielsweise seine neue/n Partner/in in einem Testament wirksam als Erben/in einsetzen. Unter Umständen kann der überlebende Ehegatte die Bindungswirkung in dem gemeinschaftlichen Testament auch durch eine Anfechtung beseitigen, §§ 2281, 2078, 2079 BGB.
Was ist mit dem Tod eines Ehegatten möglich?
Mit dem Tod eines Ehegatten erlischt die Option allerdings. Der Längstlebende bleibt an den Inhalt des Testamentes gebunden, soweit er bereits für seinen eigenen Nachlass Bestimmungen getroffen hat. Haben die Eheleute im klassischen „Berliner Testament“ die gemeinsamen Kinder zu den Erben des längerlebenden Gatten…