Wie kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?
Um das Verfahren zu beginnen, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Daraufhin stellt das Gericht Ihrem Schuldner einen Mahnbescheid per Post zu. Sie können den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids entweder über einen offiziellen Vordruck oder auch direkt online stellen.
Wo beantragt man gerichtliches Mahnverfahren?
Den ausgefüllten Antrag reicht man beim zuständigen Amtsgericht ein. Die Vordrucke für die weiteren Anträge im Mahnverfahren erhalten Sie von den Mahngerichten jeweils zusammen mit den entsprechenden Nachrichten. Die Antragstellung ist auch über das Internet möglich durch Nutzung des Verfahrens „online-Mahnantrag“.
Wann kann ich ein Mahnverfahren einleiten?
Nachdem der Schuldner mit der ersten Mahnung oder nach Ablauf der 30 Tage Frist in Verzug geraten ist, kann der Gläubiger der Geldschuld das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Auch wenn es in der Praxis häufiger so gehandhabt wird, dass eine Rechnung bis zu drei Mal abgemahnt wird.
Welches Gericht ist örtlich und sachlich für das Mahnverfahren zuständig?
Amtsgericht
Ausschließlich Zuständig für das Mahnverfahren ist das Amtsgericht unabhängig von der Höhe des Streitwertes. Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts folgt aus der Zivilprozessordnung (§ 689 Abs. 2 S. 1 ZPO) und ist das Amtsgericht bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Wer darf Mahnbescheid beantragen?
Mahnbescheid sollten Sie nur beantragen, wenn auf Ihre offene Forderung die folgenden Punkte zutreffen: Bei der Geldforderung in Euro handelt es sich um einen berechtigten Anspruch, der Ihnen also tatsächlich zusteht. Den offenen Betrag haben Sie dem Schuldner berechnet. Auch ist die Forderung durchsetzbar.
Wann macht ein Mahnverfahren Sinn?
Wenn einer Ihrer Kunden tatsächlich in Verzug gerät, sollten Sie das Mahnverfahren einleiten. Zunächst in der außergerichtlichen Form. In Ihren Mahnschreiben, sollten die Verhältnisse geklärt werden. Also eine eindeutige Zahlungsaufforderung und auch das genaue Datum der erneuten Zahlungsfrist.