Wie kann ich ein Gesetz vorschlagen?
Entwürfe für ein neues Gesetz können von Bundestagsabgeordneten kommen, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung. In der Praxis kommt der Anstoß für die meisten neuen Gesetze von der Regierung. In einem Bundesministerium arbeitet zunächst ein Mitarbeiter auf Anweisung seines Ministers einen Entwurf aus.
Wer darf Gesetzesentwürfe formulieren?
Der Bundesrat kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder Gesetzesentwürfe einbringen.
Welche Verfassungsorgane können eine Gesetzesinitiative einbringen?
Am Gesetzgebungsverfahren sind stets bestimmte Verfassungsorgane beteiligt. Auf Bundesebene richtet sich das Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen nach den Festlegungen im Grundgesetz (GG), der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) und der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR).
Wie kann das neue Gesetz gültig werden?
Nur wenn die Mehrheit der Abgeordneten für das neue Gesetz stimmt, kann es auch gültig werden. Manchmal muss auch noch der Bundesrat zustimmen. Unterschrieben wird das Gesetz von der Bundeskanzlerin und dem Minister, der dafür zuständig ist. Und als letztes unterschreibt der Bundespräsident. Danach wird das Gesetz gültig.
Wie findet die Detailarbeit der Gesetzgebung statt?
Die Detailarbeit der Gesetzgebung findet in den ständigen Ausschüssen statt, die mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzt sind. Die Ausschussmitglieder arbeiten sich in die Materie ein und beraten sich in Sitzungen. Sie können auch Interessenvertreter und Experten zu öffentlichen Anhörungen einladen.
Was braucht der Bundesrat für ein Gesetz zustimmen?
In besonderen Fällen braucht ein Gesetz aber die Zustimmung von einer Mindestanzahl an Abgeordneten. Es reicht dann nicht nur die Mehrheit der Anwesenden. So müssen z. B. zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages für ein Gesetz sein, das die Verfassung ändert. Muss der Bundesrat einem Gesetz zustimmen?
Wie kann ich eine Gesetzesinitiative starten?
In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestages eine sogenannte „Gesetzesinitiative“ starten, also den ersten Schritt tun, damit ein Gesetz entsteht.