Wie kann ich eine Familienkur beantragen?

Wie kann ich eine Familienkur beantragen?

Ihr habt zwei Optionen: Entweder könnt Ihr den Antrag für eine Familienkur direkt über Euren Hausarzt abwickeln. Oder Ihr wendet Euch an Beratungsstellen wie das Müttergenesungswerk, die Euch die nötigen Antragsformulare zur Verfügung stellen und Euch bei der Antragsstellung unterstützen können.

Was ist der Unterschied zwischen Reha und Mutter Kind Kur?

Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist. Eine Kur ist also präventiv; es handelt sich um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit.

Kann der Vater mit zur Mütter Kind Kur?

Bei einer Vater-/Mutter-Kind Kur können Eltern ihre Kinder in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren mitnehmen. In Ausnahmefällen können sogar Kinder bis 14 Jahre bei der Maßnahme mit dabei sein. Hierfür muss jedoch eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein: Das Kind hat psychische Probleme (z.B. Trennungsangst)

Was ist eine Familien Reha?

Reha für Familien ist ein vierwöchiges stationäres Behandlungsangebot für Menschen mit chronischen psychosomatischen Erkrankungen. Die Krankheitsbilder sind meist komplex, die Familie nimmt darin einen gewichtigen Platz ein.

Wie beantragt man Eltern Kind Kur?

Bei welchem Träger beantrage ich die Mutter-Kind-Kur? Gesetzlich Versicherte beantragen die Mutter-Kind-Maßnahme über ihre Krankenkasse. Gesunde Begleitkinder werden bei der Krankenkasse der Mutter beantragt. Behandlungsbedürftige Kinder werden über die Krankenkasse beantragt, bei der sie versichert sind.

Wie oft darf ein Kind in die Reha?

Kann bei meinem Kind die Kinder- & Jugendreha wiederholt werden? Wenn es medizinisch notwendig ist, kann jederzeit eine weitere Kinder- und Jugendreha beantragt werden.

Wer zahlt bei einer Mutter Kind Kur?

Verordnet eine Ärztin oder ein Arzt eine Kur mit Kind, muss der Arbeitgeber die Mitarbeiterin freistellen. Dabei muss der Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen (§9 Entgeltfortzahlungsgesetz).

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