Wie kann ich eine Fraktion zusammenschließen?
Sie können sich im Rat nach § 56 Abs. 1 und 2 GO zu Fraktionen zusammenschließen, in dem sie sich ein gemeinsames Statut geben. Die grundsätzliche Übereinstimmung wird ohne Weiteres vermutet, wenn die Ratsmitglieder der Fraktion für ein und dieselbe Partei oder Wählergruppe bei der Kommunalwahl angetreten sind.
Was ist die Rechtsgrundlage für einen Fraktionsausschluss auf Bundesebene?
Weder im GG noch im einfachen Recht findet sich eine explizite Rechtsgrundlage für den Fraktionsausschluss. Die Bestimmungen der §§ 45 ff. AbgG und des § 10 Abs. 4 und 5 PartG können weder direkt noch analog herangezogen werden. Die Rechtsgrundlage für einen Fraktionsausschluss auf Bundesebene kann nur Art.
Wie verändert sich die Zugehörigkeit zu einer Fraktion?
Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion verändert die Wirkungsmöglichkeiten des einzelnen Abgeordneten erheblich. Sie gehört deshalb zum verfassungsrechtlichen Status eines jeden Abgeordneten. Schon die Entscheidung, sich überhaupt in Fraktionen zusammenzuschließen, wird als eine Ausübung des freien Mandats verstanden.
Welche Zuwendungen erhält eine Fraktion aus Haushaltsmitteln?
Nach § 56 Abs. 3 S. 1 GO hat die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung zu gewähren. Eine Gruppe erhält mindestens eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht,…
Was ist für die Bildung einer Fraktion erforderlich?
Für die Bildung einer Fraktion bedarf es keines konstitutiven Aktes der Gemeinde oder des Bürgermeisters. VG Aachen Beschluss vom 26.1.2016 – 4 L 1074/15 –, juris. Basis des Zusammenschlusses muss die grundsätzliche politische Übereinstimmung der Mitglieder sein.
Kann der Bürgermeister Fraktionen anerkennen?
Nach § 56 Abs. 1 S. 1 GO wird der Bürgermeister diesen Zusammenschluss aber nicht als Fraktion anerkennen können, da bereits die „grundsätzliche politische Übereinstimmung“ nicht festzustellen ist. Fraktionen sind keine Teile politischer Parteien, sondern als öffentlich-rechtliche Vereinigungen Organteile des Rates.
Warum sind Fraktionen Teile des Bundestages?
Damit sind Fraktionen Teile des Bundestag. Dies wird besonders deutlich durch § 47 Abs. 1 AbgG, nach dem „die Fraktionen an der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Bundestages“ mitwirken. Sie gehören als solche zweifelsfrei zur staatlichen Organisation und haben Teil an der Ausübung staatlicher Gewalt.
Warum sind Fraktionen und Parteien stark bezogen?
In der Staatspraxis sind Fraktionen und Parteien jedoch stark aufeinander bezogen. Fraktionen setzen in ihrem parlamentarischen Wirken die Parteiprogrammatik um, die bei den Wahlen durch die politischen Parteien aufgestellt wurde.
Was ist eine Fraktion?
Als Fraktion wird ein Zusammenschluss von Abgeordneten bezeichnet, die gemeinsam ihre politischen Interessen im Parlament durchzusetzen versuchen. Um eine Fraktion bilden zu können, müssen sich mindestens fünf Prozent der Volkvertreter zusammenschließen.