Wie kann ich eine Ursprungserklärung abgeben?
1. Ursprungserklärung für Warensendungen bis 6.000 Euro Für Warensendungen mit einem Wert bis 6.000 Euro kann der Ausführer ohne Mitwirkung der Zollverwaltung eine Ursprungserklärung abgeben. Die Ursprungserklärung kann auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier erfolgen. Sie muss grundsätzlich unterschrieben sein.
Wie wird die Ursprungserklärung auf der Rechnung gewährt?
Ursprungserklärung auf der Rechnung Zollvorteile werden bei Einfuhren gewährt, wenn ein präferenzieller Ursprung im Verhältnis zum Empfangsland nachgewiesen werden kann.
Ist der Ursprungsnachweis für alle Sendungen vorgesehen?
Im Präferenzverkehr zwischen der EU und Japan ist ebenfalls keine Warenverkehrsbescheinigung vorgesehen. Hier ist als Ursprungsnachweis für alle Sendungen nur die Erklärung zum Ursprung vorgesehen. Bei Sendungen mit Werten über 6.000 Euro ist Voraussetzung, dass der Ausführer Registrierter Exporteur (REX) ist.
Wie kann eine Ursprungserklärung unterschrieben werden?
Die Ursprungserklärung muss grundsätzlich handschriftlich unterschrieben werden. Ein ermächtigter Ausführer kann im Rahmen seiner Bewilligung von der Pflicht zur Unterschriftsleistung befreit werden. Im Warenverkehr mit Kanada (CETA) und EU-Japan-EPA ist grundsätzlich keine Unterschriftsleistung erforderlich.
Kann man Ursprungserklärungen auf der Rechnung ausstellen?
In den bilateralen Abkommen mit Japan und China dürfen nur Ermächtigte Ausführer (mehr dazu weiter unten) Ursprungserklärungen auf der Rechnung ausstellen. Im Abkommen mit den arabischen Golfstaaten (GCC) sind vorderhand gar keine Ursprungserklärungen auf der Rechnung vorgesehen.
Was ist der präferenzielle Ursprung einer Ware?
Der präferenzielle Ursprung einer Ware führt dazu, dass diese Waren in bestimmte Länder zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen importiert werden können, das heißt die Ware wird dadurch billiger. Präferenzabkommen, die die Europäische Union mit anderen Staaten oder Staatengruppen geschlossen hat und die so genannten