Wie kann ich einen Freund finanziell unterstützen?
Dabei könnte man beispielsweise einen Freund finanziell unterstützen oder die privaten Ersparnisse über ein Kreditportal anbieten, um Zinsen zu erhalten. Egal ob man die finanziellen Mittel an einen Freund oder eine fremde Person verleiht, handelt es sich stets um ein privates Darlehen, sobald Zinsen anfallen.
Kann man Darlehen bei Freunden oder der Familie absichern?
Geht es allerdings um größere Beträge – zum Beispiel für eine Autoreparatur oder einen Urlaub – sollten Sie sich vorsichtshalber absichern. Darlehen bei Freunden oder der Familie haben einen entscheidenden Vorteil: In den meisten Fällen zahlt man keine oder weniger Zinsen als bei einem Kreditinstitut.
Wie viel darf man privat verleihen?
Wie viel Geld darf man privat verleihen? Sie dürfen Geld verleihen, so viel Sie möchten. Achten Sie jedoch bei größeren Beträgen darauf, auch mit Freunden oder Verwandten einen Vertrag abzuschließen, so dass die Rückzahlung des Geldes sichergestellt wird.
Was sollten sie beim Geldverleihen beachten?
Zunächst sollten Sie beim Geldverleihen darauf achten, alles vertraglich festzuhalten – auch mit Freunden und Verwandten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie Ihr Geld auch zurückerhalten. Sollten Sie Zinsen auf die Rückzahlung erheben, müssen Sie dies zudem dem Finanzamt mitteilen.
Was unterliegt der Steuerpflicht für Geschenke?
Dr. Max Braeuer: Wenn Sie etwas verschenken, dann unterliegt dieses Geschenk grundsätzlich der Steuerpflicht. Schenkungen und Erbschaften sind in demselben Steuergesetz geregelt, dem Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz. Bei der Schenkungsteuer ist es egal, wer Empfänger des Geschenkes ist.
Sind Geschenke an die Kinder steuerpflichtig?
Ebenso sind Geschenke an die Kinder und sogar an die eigene Ehefrau steuerpflichtig. Es kommt auch nicht darauf an, was Sie verschenken, also ob es sich um Geld handelt, das Sie an den Beschenkten überweisen, oder um ein Grundstück oder ein Auto oder um andere Gegenstände.
Welche Geschenke sind von der Steuer befreit?
Geschenke in diesem Wert sind also für jeden von der Steuer befreit. Bei Enkelkindern beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag 200.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro und bei Ehegatten 500.000 Euro. Wenn die Geschenke innerhalb des Freibetrages steuerfrei sind, würde es eigentlich keinen Sinn machen, sie dem Finanzamt trotzdem anzuzeigen.