Wie kann ich einen Vertrag kündigen?
Wer einen Vertrag kündigen möchte, sollte sich zunächst über die notwendigen Fristen und Formen der Kündigungen informieren. Unwirksam ist eine Kündigung jedenfalls immer, wenn die geforderten Formen nicht eingehalten wurden. Der Vertragspartner kann die Kündigung zwar dennoch akzeptieren, muss er aber nicht.
Was ist das Kündigungsschreiben für eine Firma?
Das Kündigungsschreiben besiegelt Ihren Ausstieg aus der Firma. Es muss aber formell korrekt sein, damit es auch wirksam ist. Dabei kann durchaus der eine oder andere Fehler unterlaufen. Der Zeitpunkt und Ihre Unterschrift sind wichtig und dass Sie das Kündigungsschreiben in Papierform abliefern.
Wie kann ich die Kündigung bestätigen?
Arbeitnehmer lassen sich den Empfang der Kündigung am besten bestätigen – zum Beispiel vom Sekretariat oder der Personalabteilung. Wer auf Nummer sicher gehen will, überreicht die Kündigung unter Zeugen (Betriebsrat) oder versendet sie als Einschreiben mit Rückschein.
Ist eine Kündigung unwirksam?
Unwirksam ist eine Kündigung jedenfalls immer, wenn die geforderten Formen nicht eingehalten wurden. Der Vertragspartner kann die Kündigung zwar dennoch akzeptieren, muss er aber nicht. Im Ergebnis ist von einer Kündigung mittels einer E-Mail eher abzuraten.
Wann kann ich eine ordentliche Kündigung kündigen?
Ordentliche versus fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer. Eine ordentliche Kündigung als Arbeitnehmer ist jederzeit und vor allem ohne die Angabe von Gründen möglich. Sie können zum 15. eines jeden Monats sowie jeweils zum Monatsende den Arbeitsvertrag kündigen. Der § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschreibt eine vierwöchige Frist.
Was ist der Grund einer Kündigung?
Der Grund der Kündigung entscheidet dabei, ob du eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung vornimmst. Zudem gibt es den Sonderfall, dass man ein Arbeitsverhältnis kündigen kann, bevor man es überhaupt angetreten hat. Über diese drei Fälle klärt der Rechts-Experte Rolf Albrecht auf.
Wie muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Grundsätzlich muss eine Kündigung schriftlich erfolgen ( § 623 BGB ). Dabei ist die elektronische Form ausgeschlossen, d. h. eine Kündigung per E-Mail ist nicht gültig. Die ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden, in der Kündigungserklärung muss jedoch der Beendigungstermin genannt werden.