Wie kann ich gegen eine Markenrechtsverletzung Vorgehen?

Wie kann ich gegen eine Markenrechtsverletzung Vorgehen?

Wer mit seiner Marke gegen eine Markenrechtsverletzung vorgehen möchte, muss über eine wichtige Hürden springen: Die „markenmäßige Benutzung“. Diese ist Voraussetzung einer jeden Markenrechtsverletzung. Besonders zweifelhaft ist dies bei der Benutzung eines Zeichens als dekoratives Element oder als Modellbezeichnung.

Wie schützt der Gesetzgeber Markenrechtsverletzungen?

Um den Missbrauch geschützter Marken zu unterbinden, schützt der Gesetzgeber die rechtmäßigen Markeninhaber gegen Verletzungen ihrer Marken. So dürfen sie den Schädiger kostenpflichtig abmahnen, Schadensersatz fordern und die Vernichtung der kopierten Waren verlangen. Die Nutzung einer Marke für private Zwecke ist keine Markenrechtsverletzung.

Was ist ein Strafverfahren bei der Markenverletzung?

Strafverfahren bei Markenverletzung Eine vorsätzliche Schutzrechtsverletzung ist strafbar und wird auf Antrag verfogt. Grundsätzlich besteht dann die Möglichkeit, einen Strafantrag zu stellen. Der Strafantrag ist beim Amtsgericht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Kenntnisnahme der Straftat zu stellen (§ 77b StGB).

Wie besteht der Markenschutz im geschäftlichen Verkehr?

Grundsätzlich besteht Markenschutz ausschließlich bei Handeln im geschäftlichen Verkehr. Folglich tritt eine Markenrechtsverletzung im Zusammenhang mit einer kommerziellen Tätigkeit auf. Wird eine Marke hingegen für private Zwecke genutzt, liegt keine Markenrechtsverletzung vor.

Kann ich eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten?

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten haben, können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 kontaktieren. 3. Ich habe eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten.

Wie kann der Markeninhaber den Schaden geltend machen?

Macht der Markeninhaber bei der Markenrechtsverletzung den Schadenersatz geltend, kann er zwischen verschiedenen Entschädigungen wählen. Dies kann ein Ersatz des Schadens sein, die Zahlung einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr oder die Herausgabe des erzielten Gewinns.

Wie kann man eine Marke für private Zwecke nutzen?

So dürfen sie den Schädiger kostenpflichtig abmahnen, Schadensersatz fordern und die Vernichtung der kopierten Waren verlangen. Die Nutzung einer Marke für private Zwecke ist keine Markenrechtsverletzung. Inhaber geschützter Marken besitzen die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an ihrer Marke.

Wann muss ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen?

Damit ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt, muss eine markenmäßige Benutzung des konkreten Zeichens vorliegen. Die Marke muss also zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden, damit der Tatbestand der Markenrechtsverletzung greift.

Was sind die wichtigsten Tipps zur Markenanmeldung?

Die wichtigsten Tipps zur Markenanmeldung. Nehmen Sie die Anmeldung der Marke rechtzeitig vor, wählen Sie einen phantasievollen Namen, nutzen Sie die richtige Markenart und sparen Sie nicht bei der Recherche und Vorprüfung. Dieser einmalige Aufwand erspart Ihnen späteren rechtlichen Ärger – der Streitwert einer Abmahnung kann bei 50.000,- € liegen.

Wie lange dauert die Schutzdauer beim Markenrecht?

Die Schutzdauer beträgt beim Markenrecht 10 Jahre. Dabei beginnt diese mit dem Tag der Anmeldung und endet 10 Jahre danach, mit Ablauf des Monats. War der Anmeldetag also beispielsweise der 03. Oktober 2016, endet die Schutzdauer am 31.

Wann muss der Markenschutz für UK beantragt werden?

Ab 01.01.2021 muss Markenschutz für UK auch gesondert als britische, nationale Marke zusätzlich zur EU Marke oder zur nationalen deutschen Marke beantragt werden. Wir können das für Sie im Rahmen der internationalen Registrierung umsetzen. Sprechen Sie uns einfach an!

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